Prüfung geprüfter Betriebswirt nach Handwerksordnung
Zur Prüfung zum geprüften Betriebswirt (HwO) ist zugelassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe vorweisen kann oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum Industriemeister, Fachwirt, Fachkaufmann, Fachmeister oder über ein Abschluss zum staatlichen geprüften Techniker und eine mindestens einjährige Berufspraxis vorweisen kann oder
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung an verantwortlicher Stelle (z.B. Unternehmerfrau oder mitarbeitender Familienangehöriger) in einem Unternehmen und eine betriebswirtschaftliche Fortbildung nachweisen kann oder
- eine vergleichbare fachlich einschlägige Qualifikation nachweist.
Sie finden sich hier nicht wieder? Gern prüfen wir Ihre individuelle Prüfungsvoraussetzungen, da diese Fortbildung nicht nur Handwerkern und Handwerkerinnen vorbehalten ist.
Wie läuft die Prüfung in der BWL Fortbildung ab?
In der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung vom 13. März 2011" ist niedergelegt, was ein geprüfter Betriebswiert können muss.
Die Prüfung erfolgt in vier Teilen. Folgende Anforderungen werden an den Prüfling gestellt:
1. Prüfungsteil "Unternehmensstrategie"
In jedem der drei Handlungsbereiche - "Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten", Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten" und "Unternehmensstrategie planen" - sind schriftlich zwei Situationsaufgaben zu lösen.
2. Prüfungsteil "Unternehmensführung"
Es ist eine komplexe Situationsaufgabe handlungsbereichsübergreifend zu lösen.
3. Prüfungsteil "Personalmanagement"
In den beiden Handlungsbereichen "Personal planen und gewinnen" und "Personal führen und entwickeln" sind schriftlich je zwei Situationsaufgaben zu lösen.
4. Prüfungsteil "Innovationsmanagement"
Durch die Abgabe einer schriflichen Projektarbeit sowie der Präsentation der Projektarbeit und einem Fachgespräch wird die Leistungsfähigkeit festgestellt. Die Projektarbeit muss innerhalb von 30 Kalendertagen angefertigt werden, das Thema wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben, wobei Wünsche des Prüflings berücksichtigt werden können.
Die Prüfung zum geprüften Betriebswirt nach Handwerksordnung gilt als bestanden, wenn in allen Handlungsbereichen , in der Projektarbeit und in der mündlichen Prüfung (Präsentation & Fachgespräch) mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden.
Mobil 0171 5534398
"Tipp: Die Fortbildung geprüfter Betriebswirt (HwO) wurde im Mai 2016 den Master an einer Hochschule gleichwertig erklärt. Diese Entscheidung verdeutlicht einmal mehr die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung."