Kassensysteme
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Übergangsregelung Registrierkassen läuft Ende des Jahres ausPraxishilfe Anschaffung neuer Kassensysteme

Die Übergangsregelung für die Nutzung von nicht bauartbedingt aufrüstbaren Registrierkassen läuft am 31. Dezember 2022 aus. Die Anschaffung eines neuen Kassensystems sollte aufgrund vieler Aspekte – u. a. auch möglicherweise bestehender Lieferschwierigkeiten und dem damit zusammenhängenden Implementierungsaufwandes – rechtzeitig in den Blick genommen werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat für die Betriebe eine Praxishilfe „Was gilt es bei der Anschaffung eines Kassensystems zu bedenken“ erstellt. Mithilfe von Kontrollfragen wird der Betriebsinhaber auf die Kernaspekte hingewiesen, die es bei der Investitionsentscheidung zu bedenken gilt. Mit der Anschaffung eines neuen Kassensystems können aber auch Potentiale gehoben werden, die vielfach in der Automation von Prozessen enthalten sind. Auch hierzu sind Hinweise in der Informationsschrift enthalten.



Hintergrund

Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass dem Fiskus jährlich rund 10 Milliarden Euro an Einnahmen durch Manipulationen oder Geschäften an der Kasse vorbei entgehen. Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ("Kassengesetz") wurde die Regelung des § 146a AO neu geschaffen. Hiernach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. So sollen Manipulationen an den digitalen Daten verhindert werden.

Auch die nachträglichen Manipulationen dieser Daten sollen künftig vermieden werden. Dies ist möglich durch eine Protokollierung (Festschreibung mit der Folge, dass Änderungen sichtbar sind) der Daten, die zeitgleich mit dem Zeitpunkt der Eingabe der Daten beginnt. Dies erfolgt durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, so dass für jede Transaktion eine Transaktionsnummer vergeben wird, um Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar zu machen.