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Brandenburg macht den Weg für Corona-Hilfen freiNovemberhilfe: Erste Gelder für Firmen bis Monatsende

Firmen im Teil-Lockdown sollen erste Gelder der Novemberhilfen ab Ende des Monats ausgezahlt bekommen. Geschehen soll das in Form von Abschlagszahlungen, wie die Regierung mitteilte. Noch sind die Details nicht völlig klar, doch Ungerechtigkeiten sind vorprogrammiert.

So kritisiert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine massive Förderlücke und fordert, auch Bäckereicafés wie Restaurants bei den Novemberhilfen zu berücksichtigen. Die Bäckereien müssen gleich behandelt werden, denn die Betriebe leiden derzeit erheblich unter dem Lockdown. Sollten die Handwerksbäcker tatsächlich leer ausgehen, empfiehlt der Zentralverband, dagegen zu klagen. 

"Die von der Bundesregierung versprochenen Hilfen für den November-Lockdown müssen auch den Unternehmen des Bäckerhandwerks zugutekommen“, fordert Michael Wippler, Präsident des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Betriebe sind mit ihren Cafés direkt von den Schließungen betroffen. Da das eigene Café- und Snackgeschäft sowie weiterhin die Belieferung von Hotels und Gaststätten als wichtige Standbeine weggebrochen sind, sehen sich viele Betriebe mit gravierenden Umsatzeinbrüchen konfrontiert. 

„Wer Bäcker wie Restaurants schließt, muss Bäcker auch wie Restaurants entschädigen. Das ist andernfalls ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, ergänzt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. „Wenn Restaurants und Hotels 75 Prozent ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen, muss dies ebenfalls für die Bäckergastronomie gelten. Vergleichbare Betriebskonzepte und Umsatzauswirkungen müssen von der Politik auch gleich behandelt werden, andernfalls liegt ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes vor.“



Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.


Reguläre Novemberhilfe

Wer ist antragsberechtigt? Wer bekommt was? Diese Fragen werden in dem Dokument der beteiligten Bundesministerien zusammengefasst.



Das Brandenburg hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die außerordentliche Corona-Wirtschaftshilfe des Bundes für November 2020 ausgezahlt werden kann. Das Kabinett hat die dafür notwendige Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gebilligt.

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Wir sind froh, dass die Novemberhilfe nun endlich in Sack und Tüten ist. Sofern die Technik mit der notwendigen Software beim Bund läuft, sollten erste Auszahlungen ab Ende November möglich sein. Es ist wichtig, dass wir das Programm schnell umsetzen und das Geld rasch bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommt. Denn wir wissen, wie dringend die vom neuen Teil-Lockdown Betroffenen diese Unterstützung benötigen. Es ist gut, dass mit dem Programm auch Soloselbstständige erfasst werden. Diese können ihre Anträge direkt stellen und müssen nicht zwingend über einen Steuerberater gehen. Gut ist auch, dass eine rasche Abschlagszahlung vorgesehen ist".

 Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann, heißt es.



An der Umsetzung dieser reguläre Zuschüsse wird aber noch gearbeitet. So muss eine IT-Plattform umprogrammiert werden, außerdem sind Vereinbarungen mit den Länden geplant. Deswegen soll es nun zunächst Abschlagszahlungen geben.



Die Betriebe bekommen nun zunächst die Teilzahlungen. Wie diese dann genau mit den regulären Zuschüssen verrechnet werden sollen, ist unklar.



 Umgesetzt wird das Zuschussprogramm von den Ländern. Anträge auf die Novemberhilfe können in Kürze über die bundeseinheitliche IT-Plattform  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Das brandenburgische Wirtschaftsministerium wird auf seiner Homepage  mwae.brandenburg.de informieren, ab wann dies möglich sein wird.



Die Anträge müssen elektronisch über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Diese können den Antrag direkt über das Portal stellen. Die Anträge werden von der Investitionsbank des Landes Brandenburg bearbeitet.



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