Saison-Kurzarbeitergeld statt Kündigung
Winterkündigungen sind für Baubetriebe vermeidbar, wenn sie auf das Saison Kurzarbeitergeld (S-Kug) zurückgreifen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Cottbus hin. Bedingung hierfür ist, dass es ein Betrieb ist, der unter den Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe, Rahmentarifvertrages für das Dachdeckerhandwerk, Bundesrahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau oder des Rahmentarifvertrages für das Gerüstbaugewerbe fallen.