Lehrling des Monats April Morena Völzke
HWK Cottbus

Verbesserte Förderbedingungen für Betriebe und Auszubildende Neues Landesprogramm für die Ausbildung von Azubis mit Behinderung gestartet

Zur weiteren Förderung inklusiver Berufsausbildung startete ab dem 01.07.2024 das nochmals erweiterte Landesförderprogramm PiA 2.0 (Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0) des Integrationsamtes im Landesamt für Soziales und Versorgung. Dieses unterstützt Unternehmen aus Brandenburg bei der Ausbildung schwerbehinderter oder gleichgestellter Auszubildender.

Das heißt, dass beim Auszubildendne mindestens ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt wurde. Alternativ ist auch ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 möglich, insofern die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung ausgesprochen hat.

Für Ausbildungsbetriebe kann ein Zuschuss von bis zu 14.000 Euro für ein Ausbildungsverhältnis gewährt werden. Wenn der Auszubildende einen besonderen Unterstützungsbedarf hat, beispielsweise ein Übergänger aus einer Werkstatt für behinderte Menschen ist, kann der Zuschuss auf bis zu 17.000 Euro steigen. Darüber hinaus kann das Durchführen von theoriereduzierten Ausbildungen mit bis zu 9.000 Euro zusätzlich bezuschusst werden.

Eine Zusatzqualifizierung von Ausbildungspersonal kann mit einer Förderung von bis zu 3.000 Euro pro Person unterstützt werden. Die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, dessen Ziel es ist, vor allem junge schwerbehinderte Menschen auf das Unternehmen aufmerksam zu machen (z.B. Werbemaßnahmen auf Messen, Imagefilme, Websitegestaltung, digital und Printwerbung) ist mit einmalig 5.000 Euro förderfähig.

Auch Auszubildende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung können Prämien erhalten. So werden beispielsweise 1.500 Euro für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss ausgezahlt. Die Beschäftigungsaufnahme im erlernten Gewerk kann dann nochmals mit bis zu 1.500 Euro unterstützt werden.

Das Handwerk hat schon immer eine besondere Position eingenommen, wenn es darum ging jungen Menschen Chancen zu geben und Perspektiven zu öffnen. „Den wenigsten Ausbildungsbetrieben in der Region muss der Mehrwert von motivierten und leistungsbereiten Auszubildenden, auch bei Einschränkungen oder Förderbedarfen erklärt werden. Das Handwerk braucht und sucht junge Menschen die  anpacken und machen‘ wollen. Eine Behinderung steht meistens nicht im Vordergrund der Eigenschaften eines Menschen. Wir ziehen den Hut vor den Leistungen und den persönlichen Entwicklungen unserer Jung-Handwerker mit Behinderung und der Ausbildungsleistung der Unternehmen.  Nicht zuletzt im Prüfungsgeschehen, beim Blick auf die Übernahmequoten nach der Ausbildung und bei den Ehrungen beispielsweise zum Lehrling des Monats wird deutlich, welches Potenzial hier existiert“, erklärt Inklusionsberater Christian Jakobitz von der Handwerkskammer Cottbus.



Höhere Zuschüsse für kleine Unternehmen

„Das Programm ist aus meiner Sicht sehr vielseitig und hat viele Facetten der beruflichen Bildung von Azubis mit Behinderung im Blick. Es ist finanziell stark unterlegt und verwendet die Mittel der Ausgleichsabgabe, welche wiederum in die Arbeitsmarktperspektive junger Menschen fließen“, schätzt Christian Jakobitz ein. „Ich freue mich, dass das Programm mit Akteuren von der Basis aufgestellt wurde. Die Anregungen der Unternehmen und der Handwerkskammer stießen sofort auf Offenheit und Gehör. Die Mitwirkung am Prozess empfanden wir als gemeinsames Projekt auf Augenhöhe.“

Es ist beispielsweise möglich, dass kleine Unternehmen mit höheren Zuschüssen unterstützt werden. Das ist gerecht, da kleine Unternehmen im Verhältnis eine besonders aufwändige Ausbildungsleistung vollbringen, jedoch häufig ein großes, fast familiäres Integrationspotenzial haben.

Zudem kann das Durchführen einer betrieblichen, theoriereduzierten Ausbildung gesondert unterstützt werden. Viele Handwerksunternehmen bieten diese Ausbildungsmöglichkeiten, je nach Gegebenheiten des Gewerks bereits an und sind schon Vorreiter auf diesem Gebiet. Darüber hinaus wird nun auch der Wechsel in die vollwertige Ausbildung bei entsprechenden Leistungen gesondert bedacht.



Mobilität im Fokus

Immer stärker in den Fokus rückt das Thema der Mobilität. Zum einen sprechen wir hier über fehlende oder ungünstige Anbindungen an den ÖPNV. Zum anderen haben wir es in der Berufsbildung mit einem Personenkreis zu tun, welcher durch das Alter oder eine vorliegende Behinderung zusätzlich eingeschränkt sein kann. Oft bedarf es hier in der Praxis kreativer Lösungen aller Beteiligter. Durch das Programm können Initiativen zur Förderung der Mobilität bezuschusst werden. Diese erstrecken sich vom Kauf oder Leasing von Fahrrädern oder E-Bikes im Rahmen einer Förderhöhe von 3.000 Euro, bis hin zu einem jährlichen Zuschuss für eigene oder externe Fahrdienste von bis zu 1.300 Euro, wenn auf den Strecken kein ÖPNV-Angebot existiert, bzw. nicht zu den regulären Arbeitszeiten nutzbar ist.

Darüber hinaus begrüßen wir die Prämie für Auszubildende und Berufsstarter bei erfolgreichem Abschluss und späterem Verbleib im Ausbildungsberuf. Bei jungen Menschen mit Behinderung fehlt oft noch das Zutrauen sich dem allgemeinen Ausbildungsmarkt zu stellen, bzw. mit einem Nachteil offen umzugehen.

Antragsstellung

Die Handwerkskammer Cottbus unterstützt und berät Sie gern zum Förderprogramm PIA 2.0, überprüft die Förderfähigkeit, hilft bei der Antragsstellung und begleitet Sie im Antragsprozess. Stellen Sie uns gern ihre Fragen zum Thema Inklusion und Ausbildung. Dies soll Unternehmen organisatorisch und inhaltlich entlasten. Eine Antragsstellung soll vor dem Ausbildungsbeginn bzw. Vertragsunterschrift erfolgen. 



Ansprechpartner

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Michel Havasi

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Anträge und weitere Informationen

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