
Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk
Die siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk vom 09.12.2013 wurde am 13.12.2013 im Bundeanzeiger veröffentlicht und legt neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne fest.
Der Mindestlohn beträgt danach:
ab dem 01.01.2014 11,55 EUR,
ab dem 01.01.2015 11,85 EUR.
Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks. Erfasst vom Mindestlohn werden alle gewerblichen Arbeitnehmer. Nicht erfasst werden:
a) Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und Kollegs,
b) Gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt wird.