
Neue Hinweise zur Entsorgung von Polystyrol
Polystyrol-Dämmstoffe (Styropor) sind seit Oktober als gefährliche Abfälle eingestuft und müssen bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten auf Baustellen getrennt gesammelt, dokumentiert und von Entsorgungsfirmen zur thermischen Verwertung gesondert abtransportiert werden. Durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH (SBB) wurden nun ergänzende Hinweise für die Entsorgung veröffentlicht.
Danach besteht die Pflicht zur Getrennthaltung separat anfallender gefährlicher Abfälle und damit ein Vermischungsverbot gefährlicher Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen, außerhalb hierfür zugelassener Anlagen nach § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Somit gilt das Vermischungsverbot auf für HBCD-haltige Polystyrolabfälle aus dem Baubereich.
Sortenrein anfallende HBCD-haltige Polystyrolabfälle müssen separat gehalten werden. Bei Verbundmaterialien (z.B. bei verklebten, schichtenweise aufgebauten Dachkonstruktionen) ist jedoch eine Trennung der Polystyrolfraktion von den anderen Fraktionen nicht erforderlich. Bei der Einstufung dieser Gemische muss abgewogen werden, ob es sich um einen gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfall handelt.
Sofern der Anteil an HBCD-haltigem Polystyrol weniger als 10 Kilogramm pro Tonne Baumischabfall beträgt und keine weiteren gefährlichen Fraktionen im Baumischabfall enthalten sind, kann von einem nicht gefährlichen Abfall (AS 170904)1, laut Ausführungen der SBB, ausgegangen werden.
Eine Einstufung kann im Einzelfall durch die zuständige Abfallbehörde bestätigt werden. Ansonsten muss ohne weitere Analyse davon ausgegangen werden, dass es sich um gefährliche Abfälle (AS 170903*)2 handelt.
Polystyrol zum Beispiel Verpackungsstyropor, welches nicht aus dem Baubereich stammt, und keine anderen Schadstoffe enthält, ist ein nicht gefährlicher Abfall und kann den bisher genutzten ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgungswegen zugeführt werden.
Weitere Informationen sowie auch die Liste der zugelassenen Abfallbeförderer finden Sie auf der Seite der SBB.
https://www.sbb-mbh.de/publikationen/merkblaetterleitfaeden/hbcd-merkblatt.html