
Neue Förderung für Unternehmen im digitalen Wandel
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit der neuen Förderrichtlinie 'Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel' Maßnahmen zur innovativen Gestaltung der Arbeitswelt 4.0, die den Charakter von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen erfüllen. Bewerbungsfrist ist der 30. Oktober.
Diese Lern- und Experimentierräume zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie technologische und wirtschaftliche Veränderungsprozesse, die der digitale Wandel der Arbeitswelt mit sich bringt, mit sozialen Innovationen verbinden. Ziel dieser Lern- und Experimentierräume soll die Beförderung von innovativen, passgenauen und konsensualen Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen sein.
Das institutionelle Dach für die Förderung von Lern- und Experimentierräumen bildet die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) des BMAS. Der DIHK ist dort Mitglied im Steuerkreis.
Besonders angesprochen zur Bewerbung für die Förderung werden KMU mit weniger als 250 Beschäftigten, weiterhin Vereinigungen, Interessensgemeinschaften, Forschungseinrichtungen, Stiftungen sowie Bildungseinrichtungen, sofern sie den Status einer juristischen Person besitzen.
Projektskizzen müssen bis spätestens 30. Oktober eingereicht werden. Die Förderung beginnt frühestens im ersten Halbjahr 2018, der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre.
Die Förderrichtlinie beschreibt u. a. Förderziel und Zuwendungszweck, den Gegenstand der Förderung, die Zuwendungsvoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sowie konkrete Informationen zum Verfahren.