
Freisprechung der Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-NeißeNeue Fachkräfte für Lausitzer Betriebe
Die Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße hat am Mittwochnachmittag Gesellen frei gesprochen. Sie verstärken das Lausitzer Handwerk. Drei wurden für ihre guten Leistungen geehrt.
Insgesamt hatten sich 28 Lehrlinge den Prüfungen gestellt. 22 bestanden, 18 davon waren in den Meistersaal gekommen, wo sie ihre Zeugnisse bekamen. Freigesprochen wurden 8 Metallbauer, 7 SHK-Anlagenmechaniker, eine Konditorin, ein Maurer und ein Karosserie- und Fahrzeugbauer.
Die besten Ergebnisse holten:
- Maurice Dolezel (Maurer) vom Ausbildungsbetrieb Kruß Bau GmbH aus Spremberg
- Denny Hirmer (Metallbauer) vom Ausbildungsbetrieb Metallbau Kuhle GmbH aus Forst
- Max Anton Krüger (Metallbauer) vom Ausbildungsbetrieb Bauschlosserei Ronald Krüger aus Golßen
Kreishandwerksmeister beglückwünschte die Junghandwerker. "Sie sind nun Teil der langen Geschichte des Handwerks. Schreiben Sie Ihre eigene Geschichte fort. Nutzen Sie den Erfahrungsschatz der Altmeister, aber gehen Sie auch Ihren eigenen Weg. Machen Sie dem Handwerk alle Ehre", sagte er in seiner Festrede. "Sie werden gebraucht. Hier in Ihrer Heimat."
"Die Welt verändert sich derzeit sehr schnell. Der technologische Fortschritt wächst nicht mehr linear sondern exponentiell. Das verunsichert viele Menschen. Andere Branchen zittern vor neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz. Wir nicht. KI wird uns nicht verdrängen. Sie brauchen keine Angst vor der Zukunft zu haben. Sie haben eine Ausbildung im Handwerk erfolgreich absolviert", sagte HWK-Ausbildungsleiter André Schellhase.
Ansprechpartner
KH Cottbus/Spree-Neiße
Die oberste Zielsetzung der Arbeit der Kreishandwerkerschaft ist, die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Neben der Mitwirkung im Bereich von Gemeinschaftseinrichtungen des Handwerks, bei der Gestaltung des Innungslebens, Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse und ähnlichem liegt der Schwerpunkt der Arbeit bei der individuellen Beratung der Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, soweit sie mit der Ausübung eines selbständigen Handwerksbetriebes in ursächlichem Zusammenhang stehen.