Hände waschen Corona
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Fragen und Antworten Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgestellt. Es braucht insbesondere am Arbeitsplatz zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und um Betriebe weiter offen halten zu können, wie angekündigt wurde. Hier kommen die Details.



Das gilt neu - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

Fragen und Antworten zur neuen Verordnung finden Sie auf den  Seiten des Bundesarbeitsministeriums.



 Die Verordnung im Detail



 Ansprechpartnerin

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de