Sie sind zum Ausstellen von Energiepässen für Wohngebäude und das Vorlegen von Förderanträgen für energetische Sanierungsmaßnahmen berechtigt.Mit Fortbildung zum Erfolg - Gebäudeenergieberater/in
Seit geraumer Zeit steigt das ökologische Bewusstsein der Menschen dahingehend, nachhaltig und achtsam mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen. Ständig steigende Energiekosten sind längst zu einem entscheidenden Faktor für Hauseigentümer, Kaufinteressenten und Bauwillige geworden. So achten immer mehr Menschen darauf, Energiesparmaßnahmen einzuhalten und in umweltfreundliche Heizanlagen, Solaranlagen o.ä. zu investieren. Die Senkung des Energieverbrauchs benötigt allerdings fundiertes Fachwissen, um optimale Ergebnisse zu verzeichnen. Daher nehmen immer Menschen mehr die Dienste eines Gebäudeenergieberaters in Anspruch.
Die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater/in ist daher eine Ausbildung mit Perspektive. Der Markt gewinnt immer mehr an Lukrativität. Dies ist zum einen den strikten, gesetzlichen Regelungen zur Senkung der Energie bei Neubauten oder bestehenden Objekten geschuldet. Gebäudeenergieberater wissen über die gesetzlichen Regelungen Bescheid und stehen den Kunden beratend mit konkreten Energiesparmaßnahmen und Modernisierungsarbeiten zur Seite. Darüber hinaus wird dem Energieberater bei erfolgreichem Bestehen die Berechtigung zu staatlich geförderten Beratungsleistung erteilt. Somit können Energieberater auch den sogenannten Gebäudeenergieausweis austellen.
Die Handwerkskammer Cottbus bietet Ihnen die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater/in in Teilzeit an. Mit bestandener Prüfung sind Sie ein kompetenter Ansprechpartner zum Thema Modernisierung und Sanierung von Wohngebäuden unter energetischen Aspekten. Der Lehrgang Gebäudeenergieberater gilt als notwendige Qualifizierung für die Eintragung in die Energie-Effizienz-Expertenliste (dena-Liste). Gut ausgebildete Gebäudeenergieberater sind Ansprechpartner Nr. 1, Sie können Ihre Kunden unter Einbezug der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) und aktuellen Förderrichtlinien (KfW,BAFA) optimal bei der Planung und Durchführung von energiesparenden Maßnahmen an Gebäuden betreuen.
Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dieses fasst das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare – Energien-Wärmegesetz in einem Gesetz zusammen. "Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem modernen Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen." Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
1. Es bietet sich ein lukratives Zusatzgeschäft der Beratung. Diese energetische Fachplanung und Baubegleitung ist mit max. 4000 € förderfähig.
2. Die Beratung und die darauffolgenden Baumaßnahmen können aus einem/ Ihrem Unternehmen erfolgen.
- SHK- und Baugewerke
- Handwerksmeister
- Schornsteinfeger
- Techniker
- Ingenieure
- Architekten
- Planer
- Immobilienwirtschafter
- Vergleichbare Qualifikationen - die wir gern für Sie abklären!
Zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Gern prüfen wir Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen.
- Bauphysik
- Technische Anlagen
- Gesetzliche Regelungen zur Energieeffizien, Anwendung von Blower-Door, Thermographie und Smart Home
- Modernisierungsplanung
Termine der Gebäudeenergieberater Fortbildung:
Des Weiteren bietet die Handwerkskammer Cottbus als gelisteter Weiterbildungsträger ansprechende dena Weiterbildungen speziell für die Fortbildung von Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes an. Entsprechend dem Regelheft für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes müssen Energieberater alle 3 Jahre die Weiterbildungsnachweise für die Verlängerung des Listeneintrages bei der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) einreichen. Dabei müssen 24 Unterrichtseinheiten für die Weiterbildung sowie bei ggf. fehlenden Praxisnachweis nochmal zusätzlich 32 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden.
Sie wollen informiert werden, sobald Dena Fortbildungsmodule geplant sind? Übermitteln Sie uns Ihr Interesse an bildung@hwk-cottbus.de und wir informieren SIe unverbindlich, sobald die Planung steht.