
Mindestlohn im Handwerk: Kompaktseminar für Betriebe
Mit dem 1. Januar 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn in Kraft getreten. Auch für die südbrandenburgischen Handwerksunternehmen ergeben sich damit neue Pflichten. In allen Branchen sind Arbeitszeiten zumindest für geringfügig Beschäftigte zu dokumentieren. Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Eine Unterschreitung des Mindestlohns ist eine Straftat, wenn zugleich die Sozialabgaben auf den Mindestlohn nicht abgeführt werden. Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch die Behörden der Zollverwaltung kontrolliert. Um die Unternehmen umfassend über diese neuen Regelungen zu informieren, bietet die Handwerkskammer Cottbus (HWK) Informationsveranstaltungen an:
Termine:
Montag, 19. Januar, 18 bis 19 Uhr
Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Hörsaal im
Seminargebäude, Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen
Anmeldung sowie Informationen zur Veranstaltung über Katrin Lenz,
Telefon 0355 7835-121 oder per E-Mail an lenz@hwk-cottbus.de
Kompakte Informationen zum Mindestlohn finden Sie außerdem unter www.hwk-cottbus.de/mindestlohn