Frist läuft zum 31. März 2023 ausMeldepflicht von schwerbehinderten Beschäftigten
Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Unternehmen müssen die Beschäftigungsdaten bis zum 31. März 2023 an die Agentur für Arbeit melden.
Um die Anzeige zu erstellen, können Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung.
Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.
Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service