Mehr Gleichwertigkeit im BildungssystemMeisterbrief: So viel wert wie ein Bachelorabschluss?
Anfang dieses Jahres hat der Ministerrat den "Nationalen Qualifikationsrahmen" (NQR) beschlossen. Das bedeutet, dass erstmals berufliche Abschlüsse mit akademischen, per Gesetz, europaweit vergleichbar gestaltet werden.
Was bedeutet das für mich als Meister?
Die neue Regelung sieht vor, dass künftig für jeden sichtbar ist, dass berufliche und akademische Bildung auf die gleiche Stufe gestellt werden. So werden die beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen in Europa vergleichbarer gemacht.
Woran erkenne ich das?
Die beruflichen Abschlüsse werden erstmals in dem achtstufigen „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR) eingeordnet. Die Meisterbriefe enthalten demnach den Hinweis, dass der Abschluss im europaweiten Kompetenzsystem (EQR) dem Niveau 6 entspricht. Mit dieser Stufe ist der Meister dem Bachelor-Absolvent gleichgestellt. So wird eine dreijährige berufliche Erstausbildung auf Stufe 4 zugeordnet und hat demnach das Niveau des AHS-Matura.
Auch wenn viele Universitäten Sorge hatten und haben, so kann man als Meister zukünftig kein Masterstudium absolvieren. Dennoch ergeben sich aus dieser Regelung viele Vorteile, denn nicht nur das Image der Lehre wird aufgewertet, sondern auch das mühsame Anerkennungsverfahren in anderen EU-Ländern bleibt beispielsweise einem Tischlermeister erspart.
Alle Berufsabschlüsse sollen bis 2018 in das Kompetenzsystem eingestuft werden. Die außerschulische Bildung (non formale), wie beispielsweise Lehrgänge, soll ebenfalls in den Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen eingeordnet werden.