Meister Förderung

Bis zu 75% der Kosten sind förderfähigMeister-BAföG & Unterhaltsbafög: Rekordförderung Ihrer Meisterausbildung

Fortbildungskosten

Sie streben eine Weiterbildung zum Handwerksmeister, kaufmännischen Fachwirt oder zum geprüften Betriebswirt nach Handwerksordnung an? Nutzen Sie die Förderung von bis zu 75% durch das Meister-BaföG.  

Gefördert werden bei Vollzeit- und Teilzeit-Maßnahmen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Betrag von 15.000 €. Diese sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen.

Die Darlehensanteile stammen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus Bonn. Das Darlehen ist während der Ausbildung und anschließend bis zu 2 Jahre zins- und tilgungsfrei. Die Zinsen zahlt der Staat für Sie.



Unterhaltsbedarf

NEU: Sichern Sie sich ab sofort den 100% Zuschuss für das rückzahlungsfreie Unterhaltsbafög für Ihre Vollzeitschulung. 

Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen. Die Unterhaltsförderung wird vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Eine alleinstehende Person ohne Kind
bekommt 1.019 Euro im Monat.
 

Eine alleinstehende Person mit 1 Kind
bekommt 1.254 Euro im Monat.
 

Verheiratete/verpartnerte Personen oder Personen
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.254 Euro im Monat.
 

Verheiratete/verpartnerte Personen oder Personen mit 1 Kind
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.489 Euro im Monat.
 

Verheiratete/verpartnerte Personen oder Personen mit 2 Kindern
die in einer Lebens-Partnerschaft wohnen,
bekommen 1.724 Euro im Monat.
 

Wenn Sie Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erziehen, erhalten Sie darüber hinaus auch bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 150 Euro je Kind. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Ermitteln Sie jetzt individuell Ihren maximalen Förderzuschuss

Zu Ihrer Meisterschule



Sollten Sie sich nach Bestehen der Aufstiegsqualifizierung selbstständig machen, erhalten Sie mit der Einstellung eines sozialversicherungspflichten Mitarbeiters oder Auszubildenden weitere Vergünstigungen. 50 Prozent werden auf das Restdarlehen der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt.

Eine Altersgrenze für das Erhalten des Meister-BaföG´s gibt es nicht.

Jetzt kennen Sie die Antwort auf die Frage: Wo gibt es denn heute noch was geschenkt? - Beim Meister-BaföG!

Wo kann das Meister-BAföG beantragt werden?

Eine umfassende Beratung zur Antragsstellung erhalten Sie bei uns oder bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf www.aufstiegs-bafoeg.de



Zusätzliche Förderung von Existenzgründungen

Meistergründungsprämie klein



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Doreen Kuba

Berater

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03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-555

Telefax 0355 7835-315

kuba--at--hwk-cottbus.de

Scharf Ina HWK Cottbus

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