
Luftreinhaltepolitik: Förderprogramm zur SCR-Nachrüstung
Für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Dieselantrieb („LHLF“ 2,8 bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen („SHLF“ 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zGG) wurde ein neuer Förderaufruf veröffentlicht, der bis zum 31. März 2021 befristet ist.
Interessierte Unternehmen, die zur Senkung des Stickoxidausstoßes beitragen wollen bzw. ihr Nutzfahrzeug vor bestehenden oder zukünftigen Fahrverboten sichern wollen, sollten rechtzeitig Fördermittel beantragen. Gewerblich genutzte Handwerker- und Lieferfahrzeuge müssen als Voraussetzung der Förderfähigkeit überwiegend entweder in einer der im Anhang II der Förderrichtlinie oder in einer der in den Folgejahren vom Umweltbundesamt zu den NO2-Grenzwertüberschreitungen veröffentlichten Listen genannten Kommunen oder anliegenden Landkreisen eingesetzt werden.
Alle Informationen zum Programm, wie viel Geld es gibt und welche Nachrüstsätze zugelassen sind, gibt es hier.
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