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Neuregelung soll Investitionen erleichtern Land Brandenburg hebt bei Vergaben Wertgrenzen an

Das Land Brandenburg hebt wegen Corona die Vergabegrenzen an. Konnten Landesbehörden beispielsweise Liefer- und Dienstleistungen bisher nur bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 20.000 Euro in einer Verhandlungsvergabe oder einer beschränkten Ausschreibung vergeben, ist dies künftig bis zu einem erwarteten Auftragswert von 100.000 Euro möglich. Oberhalb von 100.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) ist bei Liefer- und Dienstleistungen für das Land weiter eine reguläre Ausschreibung notwendig. 



Vergabe von Bauleistungen bis 100.000 Euro freihändig

Neben den Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen für das Land werden auch jene für Bauleistungen für das Land Brandenburg deutlich angehoben. Konnten Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes bisher Bauleistungen nur bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 20.000 Euro freihändig vergeben, ist dies künftig bis zu einem erwarteten Auftragswert von 100.000 Euro möglich. Bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von einer Million Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) können Bauleistungen künftig in beschränkten Ausschreibungen vergeben werden, bisher ging dies nur bis zu einem Wert von 200.000 Euro. Bei Vergaben von Bauleistungen mit einem voraussichtlichen Wert von mehr als einer Million Euro ist weiterhin eine reguläre Ausschreibung notwendig.



Richtiger Schritt

Das südbrandenburgische Handwerk begrüßt den Schritt des brandenburgischen Finanzministeriums. Alles was während der Corona-Pandemie darauf abzielt, Aufträge schneller und einfacher an Unternehmen zu vergeben, wird begrüßt. Die Wirtschaft braucht insbesondere Investitionen der öffentlichen Hand, um die Konjunktur in der schwierigen Phase am Laufen zu halten.

 Hintergrund

Das Finanzministerium hat die Anhebung der Wertgrenzen für Vergaben durch das Land mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 55 der Landeshaushaltsordnung veranlasst. Die Regelungen treten zum 1. Oktober 2020 in Kraft und sind im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 33 vom 19. August 2020 (ab Seite 805) veröffentlicht.

Die vollständige Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung werden im Portal Landesrecht Brandenburg bereit gestellt: bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_lho.



 Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

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