Symbolbild Corona Beschlüsse
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Handwerkskammer Cottbus bittet Menschen um UnterstützungKunden von Friseuren und Kosmetikern sollten Tests nutzen

Bei Inzidenzwerten über 100 müssen Kunden einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie die Dienstleistungen von Friseuren und Kosmetikern (Fußpflege) in Anspruch nehmen wollen. Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus (HWK), bittet die Menschen darum, die Testangebote auch zu nutzen.

"Unsere Unternehmen können nichts dafür, dass die Regelungen so erlassen wurden. Sie wollen einfach nur arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen. Auf Hilfen aus der Steuerkasse würden sie liebend gern verzichten."

Rund 1.200 Friseur- und Kosmetikunternehmen sind in Südbrandenburg aktiv. Sie waren in den vergangenen 13 Monaten extrem von den Folgen der Corona-Pandemie und deren Eindämmungsmaßnahmen betroffen. Aufholen können sie die eingefahrenen Verluste nicht mehr. Umso wichtiger ist es, dass sie jetzt Einnahmen generieren können.

Seit Wochenbeginn gibt es vereinzelt Rückmeldungen aus den Betrieben, dass ihnen Termine wegfallen, weil die Kunden keinen Test machen wollen. "Das darf sich nicht verstetigen", so Knut Deutscher. Mehrere Monate des Lockdowns, immer wieder neue Eindämmungsverordnungen und ihre Nachwirkungen zehren enorm an den Kräften der Unternehmen. Das hat nicht zuletzt die Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Cottbus gezeigt. Demnach lagen die Zufriedenheitswerte auf dem niedrigen Niveau aus Zeiten der Finanzkrise 2009.

Eile ist geboten. Man müsse noch mehr Fahrt beim Impfen aufnehmen. "Wenn das die einzige Lösung ist, muss alle Kraft darauf verwendet werden, das Problem zu lösen", sagt der HWK-Hauptgeschäftsführer. "Die Hausärzte sind hier die richtigen Partner."

 Hintergrund

Nachdem der Bund das Infektionsschutzgesetz geändert hat und die Bundes-Notbremse seit dem 24. April greift, hatte das Brandenburger Kabinett die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst.

Inzidenz von über 100: Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet bleiben. Friseur- und Fußpflegebesuche sind allerdings nur möglich, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können und eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich.