Hochwasserschutz schränkt Wirtschaften einKarten für Überschwemmungsgebiete werden ausgelegt
Vom 10. Januar bis 11. Februar 2022 werden die Überschwemmungsgebietskarten der Oberen Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal in den jeweiligen Kommunen und Ämtern ausgelegt. Handwerker sollten prüfen, ob sie betroffen sind. Denn in den Gebieten ist einiges untersagt.
Das vorgesehene Gebiet betrifft bis auf den Landkreis Elbe-Elster alle Landkreise in Südbrandenburg sowie die Stadt Cottbus. Das Überschwemmungsgebiet soll die Orte umfassen, die bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden.
Verboten in dem Überschwemmungsgebiet ist:
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
- das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
- die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
- das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und § 75 Absatz 2 entgegenstehen,
- die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
- die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart
Betroffene Handwerksbetriebe - also deren Unternehmen in den Gebieten ihren Sitz haben - sollten entsprechende Stellungnahmen beim Land einreichen. Die Handwerkskammer Cottbus unterstützt sie dabei.
Die entsprechenden Ämter und Gemeinden sowie Kontaktdaten finden Sie im Amtsblatt.
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284