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Kammern wollen Prüfung der Corona-Regelungen für körpernahe Dienstleister

Ungeimpfte und nicht-genesene Personen müssen in Niedersachsen nicht mehr auf Friseur und Fußpflege verzichten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die 2G-plus-Regel für Friseurbesuche und weitere körpernahe Dienstleistungen gekippt.

Bislang waren von den strengen Zugangsbeschränkung lediglich "medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistung" ausgenommen. Das Land reagierte. Für körpernahe Dienstleistungen gilt demnach ab sofort die 3G-Regelung in allen drei Warnstufen.

Die drei brandenburgischen Handwerkskammern haben die Landesregierung in Potsdam gebeten zu prüfen, ob die Zugangsregelung für körpernahe Dienstleistungen auch in Brandenburg nach der „3G-Regelung“ als ausreichend anerkannt werden kann. Sobald eine Antwort vorliegt, werden wir informieren.