Jetzt beantragen! Förderung für Digitalisierung in Unternehmen
Ab sofort können alle Unternehmen im Rahmen des Brandenburgischen Innovationsgutscheins (BIG) zur Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im Unternehmen Unterstützung beantragen. Anträge nimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) entgegen.
Bisher konnten zum Beispiel Unternehmen der Branchen Handel oder Baugewerbe keine entsprechende Förderung beantragen. Nun steht das Modul BIG-Digital aus der Förderrichtlinie Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) allen kleinen und mittleren Unternehmen in Brandenburg unabhängig von der Branche offen.
Mit dem BIG-Digital werden kleinere und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Maßnahmen unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren, dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln (Modul Beratung) und diese im eigenen Unternehmen zu implementieren (Modul Implementierung). Die Unterstützung umfasst ebenfalls die im Zusammenhang mit der Implementierung notwendig werdende Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter (Modul Schulung).
Zuwendungsempfänger sind KMU mit Sitz oder mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte im Land Brandenburg, unabhängig dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW. Die Zuwendung wird zweckgebunden in Form einer Projektförderung als Zuschuss für den BIG-Digital (Module Beratung, Implementierung und Schulung) sowie bis zu 50 Prozent gewährt.
Die Förderhöchstsumme beträgt für das Modul Beratung 50.000 Euro, für das Modul Implementierung 500.000 Euro und für das Modul Schulung 50.000 Euro.
Modul Beratung
Gefördert werden externe Dienstleistungen. Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll sechs Monate nicht überschreiten. Nicht gefördert werden grundsätzlich Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen.
Modul Implementierung
Gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen ein-schließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software, die im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (insbesondere Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Online-Marketing und -Vertrieb, IT-Sicherheit).
Nicht gefördert werden turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware. Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen werden grundsätzlich nicht gefördert. Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll 36 Monate nicht überschreiten. Bei Förderung des Moduls Beratung ist die Förderung des Moduls Implementierung grundsätzlich erst nach Abschluss der geförderten Beratungsleistung möglich.
Modul Schulung
Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten. Eine Förderung kann jedoch auch prozessbegleitend (im Rahmen der Implementierung) oder separat (nach Abschluss der Implementierung) gewährt werden. Bei prozessbegleitenden Schulungsmaßnahmen sind Durchführungszeiträume bis zu 36 Monaten möglich.
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