
Alle rechtlichen Bestimmungen auf einem BlickJetzt anmelden: Workshop zum Abfallrecht
Im Jahr 2017 gab es zahlreiche Änderungen im Abfallrecht, u. a. die Neufassung der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung, der Abfallbeauftragten-Verordnung und die Anpassung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung. Ein Workshop soll einen Überblick zu den Änderungen mit dem Schwerpunkt "Gewerbeabfall" und „POP-Abfälle“ geben.
Seit dem 1. August 2017 gilt die novellierte Gewerbeabfallverordnung. Dies führt zu neuen Anforderungen, sowohl für Abfallerzeuger als auch für Abfallentsorger. Geändert hat sich vor allem die Praxis auf großen Baustellen, denn auch zahlreiche Ausnahmen und Sonderregeln sind vorgesehen. Wesentliche Neuregelungen betreffen: erweiterte betriebliche Getrennthaltung; Vorbehandlungsmaßnahmen; umfangreiche Dokumentation.
Im Jahr 2016 hatte eine Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) dazu geführt, dass HBCD-haltige Stoffe (beispielsweise Wärmedämmplatten) als gefährlicher Abfall entsorgt werden mussten. Dies hatte zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Entsorgung geführt. Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung sieht vor, dass POP-Abfälle zwar nicht als gefährlich, aber dennoch als überwachungsbedürftig anzusehen sind. Die Nachweis- und Registerpflichten gelten seit dem 01.08.2017.
Wir laden Sie ein, sich über die geänderte Rechtslage zu informieren. Das Programm zum ausdrucken finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.
Termin Workshop Abfallrecht:
Mittwoch, 11. Oktober von 10 bis 13 Uhr, IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus, Goethesaal
Programm:
Hier finden Sie alle Details zum Programm
Anmeldung:
Dorit Köhler
0355 365 1500
0355 36526 1500 (Fax)
koehler@cottbus.ihk.de