Illegaler Handel mit F-Gasen soll bekämpft werden
Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit will den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) bekämpfen. Derzeit wird der Referentenentwurf eines Gesetzes diskutiert.
Illegal importierte F-Gase sollen entlang der Lieferkette vom Endverbraucher zum Importeur bzw. Hersteller zurückverfolgt werden, wofür die rechtliche Grundlage geschaffen werden soll. Kriminelle Strukturen, die auf Kosten der Umwelt und zum wirtschaftlichen Schaden der Gesellschaft große Profite erzielen, sollen damit aufgedeckt werden.
Aus Sicht des Handwerks gilt: Das Handwerk, welches F-Gase in Kälte- und Klimaanlagen zu Anwendung bringt, sollte nicht mit zusätzlichen Pflichten und administrativen Aufgaben belastet werden, die über die bereits bestehenden hinausgehen wie z.B. Führung von Logbüchern.
Hintergrund
Mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV wird mit §9 das
Inverkehrbringen, der Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase im Zusammenhang
mit dem Quotensystem der EU 517/2014 (EU F-Gas VO) geregelt.