Bund und Länder weiten Förderung ausHöhere Bürgschaften für kleine und mittlere Betriebe
Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.
Damit sollen kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung unterstützt werden.
Hintergrund
Die Bürgschaftsbank Brandenburg ermöglicht Existenzgründern, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen Freier Berufe Kreditfinanzierungen auch bei fehlenden banküblichen Sicherheiten.
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