Höchster Betriebsbestand seit Bestehen der Kammer
Im Jahr 2008 konnte das 10.000. Mitglied der Handwerkskammer Cottbus begrüßt werden.
Zum 31. Dezember 2008 waren insgesamt 10.005 Betriebe, hiervon 6368 im zulassungspflichtigen Handwerk, 1915 im zulassungsfreien Handwerk und 1716 in den handwerksähnlichen Gewerben sowie 6 Kleingewerbetreibende als Mitglieder der Handwerkskammer Cottbus erfasst. Gegenüber den beiden Vorjahren und nach Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften setzt sich der Betriebszuwachs auf etwa gleichem Niveau kontinuierlich fort. Dabei ist zu beobachten, dass zwar die Eintragungen stagnieren bzw. leicht rückläufig sind, aber dafür die Löschungen stark zurückgegangen sind.
Insgesamt standen den 975 Eintragungen lediglich 738 Löschungen gegenüber. Von den 442 Neueintragungen im zulassungspflichtigen Handwerk waren die meisten im Maurer- und Betonbauer- (77), Friseur- (64) sowie Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk (58), zu verzeichnen.
Im Bereich des zulassungsfreien Handwerks erfolgten 308 Neueintragungen.
Entgegen der vielfach geäußerten Erwartung, dass es gerade in den Handwerken, für deren Ausübung seit 2004 keine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Qualifikation mehr erforderlich ist, einen außerordentlichen Gründungsboom geben wird, zeigt sich nun, dass dieser lediglich im Bereich des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks auf hohem Niveau stattgefunden hat. So entfallen vom Gesamtzuwachs von 308 Betrieben im zulassungsfreien Handwerk allein 102 Gründungen auf dieses Handwerk. Aber auch die Raumausstatter (78) und die Gebäudereiniger (32) machten von den erleichterten Zugangsbedingungen zum Handwerk regen Gebrauch. In den handwerksähnlichen Gewerben konnten besonders in den Gewerben Einbau von genormten Baufertigteilen (106) sowie Kosmetiker (58) Neueintragungen registriert werden. Den größten Rückgang gab es in den handwerksähnlichen Gewerben Einbau von genormten Baufertigteilen (-116), gefolgt vom Holz- und Bautenschutz (-32) sowie Kosmetiker (-30).
Die im Berichtszeitraum insgesamt 3513 erfolgten Beratungen zu allgemeinen handwerklichen Fragen zeugen von dem großen Interesse an einer Selbstständigkeit im Handwerk. Die Beratungsmöglichkeiten in den Außenstellen wurden hier regelmäßig genutzt. Des Weiteren wurden 1825 Einzelauskünfte aus der Handwerksrolle erteilt, 79 Beratungen zur Rechtsform, 248 Beratungen zum Betriebsleiterwechsel, 26 Beratungen zu Betriebsumgründungen/-Übergaben vorgenommen.
Detaillierte Statistiken zu unseren Handwerksbetrieben finden Sie hier.
Die Bearbeitung der Ausübungsberechtigungsverfahren nach § 7a und § 7b HwO sowie Ausnahmebewilligungen nach § 8 und § 9 HwO durch die Handwerkskammer Cottbus hat einen größeren Beratungsbedarf zur Folge. Fast alle Antragsteller machen seither von der Möglichkeit Gebrauch, sich in einem Vorgespräch umfassend über die Voraussetzungen der einzelnen Bewilligungsverfahren und über die Erfolgsaussichten eines Antrages zu informieren. Damit wird einerseits eine größere Transparenz über die Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens erzielt, andererseits können Anträge, die keine Erfolgsaussicht haben, von vorn herein vermieden und mit den Antragstellern dann ohne Zeitverluste sinnvolle Alternativlösungen für den Schritt in die Selbstständigkeit erarbeitet werden – etwa der Besuch der Meisterschule.