Barbershop Symbolfoto
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Auftakt mit Cottbuser Ordnungsamt / Weitere Kontrollen geplantHandwerkskammer kontrolliert Barbershops

Die Handwerkskammer hat mit dem Ordnungsamt Barbershops in der Cottbuser Innenstadt kontrolliert. Zehn Salons wurden an zwei Tagen aufgesucht. Nur in einem Fall war der fachtechnische Betriebsleiter auf Nachfrage in kurzer Zeit im Salon zugegen.

In allen anderen Fällen war das nicht so. Teils wurde darauf verwiesen, dass der Fachmann gerade eben nicht präsent ist, am nächsten Tag oder zu anderen als der Handwerkskammer gegenüber genannten Präsenzzeiten jedoch zugegen ist. Teils wussten die im Salon anwesenden Mitarbeiter nichts von einem Fachmann.

Das Friseurhandwerk stellt ein zulassungspflichtiges Handwerk dar. Die Ausübung des Friseurhandwerks bedarf persönlicher Zugangsvoraussetzungen. Auch wenn der Inhaber nicht mehr selbst den Qualifikationsnachweis erbringen muss, so ist ein angestellter Mitarbeiter als qualifizierter Fachmann (z. B. mit Meisterbrief, Ausnahmebewilligung, …) im Unternehmen nachzuweisen.

Es entsteht gelegentlich der Eindruck, dass der angegebene Friseurmeister, der verpflichtend für die Eintragung in die Handwerksrolle ist, nur vorgeschoben wurde. In einem Fall ging die Kammer der Sache nach: Hinweise der Bevölkerung veranlassten damals die Handwerkskammer zum genaueren Hinsehen. Engmaschige Kontrollen zeigten, dass der vorgebliche Friseurmeister nie anzutreffen war. Das wurde dokumentiert, und am Ende gab es eine Löschung aus der Handwerksrolle mit sofortiger Vollziehung verbunden mit einer Untersagung der Fortsetzung des Betriebes durch das Ordnungsamt.

Die Aktion in Cottbus war nur ein Auftakt. Künftig wollen die Handwerkskammer und das Ordnungsamt die Kontrollen regelmäßiger durchführen und ausweiten. Zudem soll künftig auch der Zoll mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für Kontrollen hinzugezogen werden.

 

Hintergrund: Wer darf was?

Die Handwerkskammer Cottbus überprüft die gemeldeten Hinweise, leitet diese ggf. an die zuständigen Verfolgungsbehörden weiter und arbeitet eng mit ihnen zusammen. Für Hinweise nutzt man am besten den Meldebogen, der auf der Internetseite der Handwerkskammer Cottbus unter  www.hwk-cottbus.de/schwarzarbeit abgerufen werden kann.

Die Landkreise und die Stadt Cottbus verfolgen Ordnungswidrigkeiten wegen unerlaubter Handwerksausübung sowie Schwarzarbeit in Form von handwerks- und gewerberechtlichen Verstößen. Hierbei unterstützt die Handwerkskammer die Kreisordnungsbehörden mit fachlichen und rechtlichen Stellungnahmen zur Eintragungspflicht in die Handwerksrolle.

Der Zoll überprüft hingegen insbesondere Verstöße steuerrechtlicher- und sozialrechtlicher Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten sowie illegale Beschäftigung von Ausländern und Einhaltung des Mindestlohns.

Ansprechpartnerin

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de