
Unverhältnismäßige Belastung für Unternehmen und fehlende WirksamkeitHandwerk sagt „Nein“ zur Verpackungssteuer in der Stadt Cottbus
Die Stadt Cottbus soll prüfen, ob sie eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke einführt, um für weniger Müll zu sorgen. So steht es in einem Beschluss für den Haushalt- und Finanzausschuss am morgigen Dienstag, 18. März. Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) lehnt die Steuer ab, weil sie die Betriebe unverhältnismäßig belastet und die Wirkung überschaubar ist.
„Schon heute sind die finanziellen Belastungen für kleine und mittlere Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien extrem hoch. Die Preise für Rohstoffe, Energie und Transport setzen den Unternehmen zu. Hinzu kommen Steuern und steigende Abgaben, die den Ertrag schmälern“, sagt Manja Bonin, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Cottbus. Auch wenn es erst ein Prüfauftrag an die Stadt ist: Cottbus will laut eigenem Konzept eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung werden. „Eine Verpackungssteuer widerspricht diesem Vorhaben. Wir lehnen sie daher ab.“
Vorreiter für die kommunale Verpackungssteuer ist die Stadt Tübingen. Seit dem 1. Januar 2022 verlangt die Universitätsstadt von ihren Unternehmen die Steuer. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit veröffentlichtem Beschluss vom 22. Januar 2025 deren Rechtmäßigkeit.
Seitdem prüfen Städte und Kommunen in Deutschland die Einführung einer eigenen Verpackungssteuer, häufig orientiert am „Tübinger Modell“. Dieses sieht eine Abgabe von 50 Cent pro Einwegverpackung oder Einweggeschirr sowie 20 Cent pro Einwegbesteck vor. Als Folge könnte ein Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Steuerregelungen entstehen, der Betriebe vor enorme neue bürokratische Hürden stellt und wirtschaftliches Handeln erschwert. Besonders für Handwerksbäcker und Fleischereien mit mehreren Standorten würde dies zusätzlichen Aufwand in ohnehin herausfordernden Zeiten bedeuten.
Gründe, die aus Sicht des Handwerks gegen die Verpackungssteuer sprechen:
Wettbewerbsverzerrung: Da die Verpackungssteuer nicht bundesweit einheitlich geregelt ist, sondern auf kommunaler Ebene eingeführt wird, entsteht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für Betriebe in betroffenen Gemeinden. Kunden könnten vermehrt in Nachbargemeinden ohne Verpackungssteuer ausweichen, was zu einem Umsatzrückgang und Kaufkraftverlust in der Region führt.
Überschaubare Wirkung: Eine Studie der Uni Tübingen zeigte, dass die Einführung einer Verpackungssteuer nicht zu einer messbaren Reduktion des Verpackungsmülls im öffentlichen Raum geführt hat. Die öffentlichen Abfallmengen sind trotz der Steuer bisher unverändert geblieben, da die Steuer nicht das Hauptproblem der Vermüllung löst.
Unverhältnismäßige Belastung für das Handwerk: Bäckereien und Fleischereien sind bereits erheblich durch bestehende gesetzliche Vorschriften wie das Verpackungsgesetz, die Mehrwegangebotspflicht und die Beteiligung an dualen Systemen belastet. Eine zusätzliche kommunale Steuer würde einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten, der insbesondere kleinere Betriebe überfordert. Die Pflicht zur Erfassung, Abführung und Dokumentation der Steuer führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und verursacht zusätzliche Kosten für Schulungen, Kassensysteme und Berichterstattung.
Höhere Preise für Verbraucher: Die Steuer verteuert Lebensmittel unnötig und wird von Verbrauchern als generelle Preiserhöhung wahrgenommen. Dies ist besonders kritisch, da die Lebensmittelpreise bereits durch Inflation und gestiegene Rohstoffkosten unter Druck stehen. Viele Kunden greifen auf Einwegverpackungen zurück, weil sie auf Mehrwegalternativen aus praktischen oder hygienischen Gründen verzichten müssen. Eine Mehrbelastung dieser Verbrauchergruppen ist sozial ungerecht.