Prüfungen
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Gesellenprüfung nicht bestanden? Wir helfen!

Für knapp 300 Auszubildende endet in Kürze die Lehrzeit. Sie stellen sich den Prüfungen im Winter 2016/2017. Ein geringer Teil schafft die Prüfung im ersten Anlauf in der Regel nicht. Die Handwerkskammer Cottbus unterstützt die Ausbildungsbetriebe und die Jugendlichen in dieser Situation.

Kann das Ausbildungsverhältnis verlängert werden, um den Abschluss zu schaffen?
Hat ein Auszubildender die Gesellenprüfung nicht bestanden, besteht Anspruch die Lehrzeit beim Ausbildungsbetrieb zu verlängern. Das muss der Auszubildende dem Betrieb umgehend mitteilen. Der Ausbildungsvertrag verlängert sich auf Antrag des Lehrlings um ein halbes Jahr bis zur nächsten Wiederholungsprüfung im Sommer 2017. Sollte die Prüfung erneut nicht geschafft werden, kann der Auszubildende eine weitere Verlängerung um ein halbes Jahr beantragen. Somit insgesamt ein Jahr vom ursprünglichen Ausbildungsende.

Was ist bei der Verlängerung zu beachten?
Für den Auszubildenden besteht weiterhin Berufsschulpflicht, dazu ist eine erneute Anmeldung notwendig. Die Ausbildungsvergütung entspricht der des letzten Ausbildungsjahres und für die Zeit der Verlängerung erwirbt der Auszubildende einen Urlaubsanspruch.

Wann und wie erfolgt die Verlängerung?
Der Auszubildende muss sie beim Betrieb beantragen. Der Ausbildungsbetrieb reicht den Antrag bei der Handwerkskammer Cottbus ein. Das Formular finden Sie online unter www.hwk-cottbus.de/Formular

Wie können Betriebe die Jugendlichen unterstützen, um das Ausbildungsziel zu erreichen?
Es ist wichtig, sofort die Defizite, die durch die Prüfung sichtbar wurden, aufzuarbeiten. Denn das nächste halbe Jahr schreitet schnell voran. Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen kann die Theorie verbessert werden. Für praktische Fähigkeiten können spezielle Prüfungsvorbereitungslehrgänge durch die Handwerkskammer Cottbus genutzt werden, die individuell angepasst werden.