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HWK Cottbus

Ihre Ausbildungsberater informierenGesellen- oder Abschlussprüfung nicht bestanden? Was nun?

Besteht der Auszubildende die Gesellen- oder Abschlussprüfung nicht – wobei grundsätzlich unerheblich ist, warum die Prüfung nicht bestanden wurde, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Verlängerung der Ausbildung

  • Bei einer nichtbestandenen Gesellen-/Abschlussprüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr verlängert wird (§ 21Abs. 3 BBIG). Der Antrag auf Verlängerung ist in schriftlicher Form zu stellen. Den Antrag finden Sie hier:   Link zum Formular
  • Die Verlängerung tritt auch dann ein, wenn der Prüfling krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen konnte.
  • Die Zustimmung des Betriebes ist nicht erforderlich.
  • Die Verlängerung ist umgehend der Handwerkskammer mitzuteilen, damit eine Änderung der Daten in der Lehrlingsrolle vorgenommen werden kann.

Eine nichtbestandene Abschluss-/Gesellenprüfung kann zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholungsprüfung ist nicht möglich.

 

2. Fristen beachten

  • Wird der Verlängerungsantrag noch während der Vertragslaufzeit gestellt, ist es stets rechtzeitig.
  • Wir die Verlängerung dagegen erst nach dem vertraglichen Ausbildungsende gestellt, muss dies unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern des Auszubildenden erfolgen. Dafür muss der/die Auszubildende umgehend (= spätestens 2 Wochen nach Ausbildungsende) die Verlängerung gegenüber dem Ausbildungsbetrieb geltend gemacht haben.

 

3. Nichtverlängerung der Ausbildung

  • Damit endet die Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit.
  • Die Möglichkeit sich trotzdem der Wiederholungsprüfung zu stellen, besteht dennoch.
  • Dazu sollte der Auszubildende sofort mit dem zuständigen Prüfungsausschuss Kontakt aufnehmen. Die Prüfungsgebühren trägt der Antragsteller.
  • Die Berufsschule darf in der Regel nicht weiter besucht werden.

 Ansprechpartnerin

Sandra Stein

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-173

Telefax 0355 7835-285

stein--at--hwk-cottbus.de



Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



 Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit