Geringere Abwasserkosten für Bäckereien und Metzgereien
Durch den Grundsatzbeschluss der Vorstandssitzung aus dem Jahr 1999 sowie der Schmutzwassergebührensatzung des Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes (SWAZ) ist es für bestimmte Gewerke möglich die Abwassermenge für nicht eingeleitetes Schmutzwasser zu reduzieren.
So können für gewerbliche Einleiter im Verbandsgebiet des SWAZ auf Antrag und ab Antragsdatum ein Abzug von nicht eingeleiteten Wassermengen in Ansatz gebracht werden.
Abzüge für gewerbliche Einleiter:
- Metzgereien 10 %
- Bäckereien 0,75 cbm pro verarbeitete Tonne Mehl
- Wäschereien 10 %
- Chemische Reinigungen 10 %
- Waschanlagen für Kfz 10 %
Der entsprechende Antrag ist vom Einleiter jedes Jahr neu zu stellen, ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht.
Ansprechpartner beim SWAZ:
Frau Kott
Telefon 03563 3906-14
Telefax 03563 3906-60
b.kott@swaz-spremberg.de