
Betroffenheit bis 5. Mai 2025 anzeigenGemeinsamer Flächennutzungsplan Amt Peitz
Betroffen sind hiervon die Stadt Peitz, sowie die Ortsteile Drachhausen, Drehnow, Heinersbrück, Jänschwalde, Peitz, Tauer, Teichland und Turnow-Preilack.
Ein Flächennutzungsplan dient den Städten und Gemeinden dazu, zukünftige Flächennutzungen festzulegen. Hierbei wird vorrangig in Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen unterschieden. Die jeweiligen Gebiete haben eigene Merkmale, welche beispielsweise die gewerbliche Nutzung untersagen oder nur beschränkt zulassen (vgl. Baunutzungsverordnung – BauNVO Abschnitt 1 §§ 1 bis 15).
Wir möchten unsere Mitgliedsbetriebe an dieser Stelle auf die Offenlegung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Peitz vom 03.04.2025 bis zum 05.05.2025 hinweisen. Bereits im letzten Jahr verfasste die Handwerkskammer Cottbus zum Planungsverfahren eine Stellungnahme, um die Belange der ansässigen Betriebe aufzuzeigen und ihnen Gehör zu verschaffen. Das Planungsbüro machte im Abwägungsprotokoll deutlich, dass das Amt Peitz darum bemüht ist, die Flächen, in welchen sich Handwerksbetriebe befinden, als gemischte Bauflächen auszuweisen, umso möglichen Einschränkungen entgegenzuwirken.
Die Handwerkskammer Cottbus bittet die sich im Plangebiet befindlichen Betriebe mit den Planungsunterlagen auseinanderzusetzen und sich bei Betroffenheit zu melden, um eine erneute Stellungnahme vorbringen zu können. Gleichfalls ist es Ihnen als Handwerker und Privatperson möglich Ihre Bedenken und Anregungen eigenständig beim Planungsbüro anzubringen.
Infos zum Plan
Hier finden Sie weitere Informationen zum Flächennutzungsplan.
Einsicht der Unterlagen können Sie im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.20 nehmen.