Förderung für neue Lkw
Seit Jahresbegin unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung von fabrikneuen Lkw, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen oder elektro- bzw. wasserstoffbetrieben sind, wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird mit bis zu 15.000 Euro. Darüber informiert das Bundesverkehrsministerium.
Überdies wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.
Die Bedingungen im Überblick
- Bezuschusst wird die Verschrottung alter, konventioneller dieselbetriebener Nutzfahrzeuge der Abgasstufen Euro 0 – Euro V/EEV in Verbindung mit dem Erwerb von Lkw der Abgasstufe Euro VI oder elektro- oder wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge. Das Neufahrzeug muss der Fahrzeugklassen N2 oder N3 entsprechen und über eine zulässige Gesamtmasse von wenigstens 7,5 Tonnen verfügen.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 15.000 Euro.
- Das Förderprogramm gewährt überdies einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro, höchstens jedoch 60 Prozent der Anschaffungskosten, für die Anschaffung sog. intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile).
- Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die neuen Lkw über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen.
- Das Antragsverfahren wird antragstellerfreundlich sein und sich auf eine überschaubare Anzahl an erforderlichen Nachweisen beschränken.
- Die Anträge können noch im Januar beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 15.04.2021.
Anträge
Die Antragstellung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wird noch im Januar beginnen. Anträge sind an das BAG ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite antrag-gbbmvi.bund.de/ (eService-Portal) zu richten. Die Anträge können bis zum 15.04.2021 beim BAG gestellt werden.
Das BAG bietet für interessierte Betriebe eine Hotline unter 0221/5776-5399 an. Die Hotline steht Ihnen von 9:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr (freitags nur bis 11:45 Uhr) zur Verfügung. E-Mail-Anfragen können unter Erneuerung-Nutzfahr-zeuge@bag.bund.de gestellt werden.
Richtlinie
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284