Fördermöglichkeiten Ausbildung
Einstiegsqualifizierung - Handwerk packt an!
Einstiegsqualifizierung ist ein Sonderprogramm für bisher nicht vermittelte Jugendliche und ein Anreiz für Handwerksbetriebe, den Jugendlichen eine Chance zu geben. Handwerksbetriebe erhalten auf Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit eine Ersatttung der monatlichen Einstiegsqualifizierungsvergütung von maximal 262,- Euro. Gleichzeitig übernimmt die Agentur für Arbeit den pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Die Einstiegsqualifizierung dauert sechs bis zwölf Monate. Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung stehen Qualifizierungsbausteine in vielen Handwerksberufen zur Verfügung. Einstiegsqualifizierung = Türöffner zur Ausbildung
Vorteile für den Jugendlichen:
Jugendliche, die bisher trotz Vermittlungsbemühungen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können:
- unabhängig vom Schulzeugnis zeigen, was in ihnen steckt
- einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen lernen
Vorteile für die Ausbildungsbetriebe:
- Betriebe lernen ihren Nachwuchs näher kennen
- Einschätzung der Leistungsfähigkeit ist präziser als über Schulzeugnisse
Idealerweise dient die Einstiegsqualifizierung dem nahtlosen Übergang in eine Ausbildung im kommenden Ausbildungsjahr! Sollten Sie Interesse an der Durchführung einer Einstiegsqualifikation haben, können Sie den Vermittlungsauftrag im Anhang herunterladen und an die Handwerkskammer Cottbus senden.
Haben Sie einen geeigneten Bewerber gefunden und möchten die Antragsunterlagen für die Einstiegsqualifizierung zugesandt bekommen, wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Cottbus
Ansprechpartner:
Passgenaue Besetzung Region EE/OSL
Telefon 0355 7835-132
Telefax 0355 7835-284
Passgenaue Besetzung Region Cottbus/SPN
Telefon 0355 7835-170
Telefax 0355 7835-284
Passgenaue Besetzung Region LDS
Telefon 03375 2525-68
Telefax 03375 2525-62
Begabtenförderung:
Beraterin Kundenzentrum
Telefon 0355 7835-444
Telefax 0355 7835-280
Unterstützung für Unternehmen und Lehrlinge - "Assistierte Ausbildung (AsA) "
Um Ausbildungsplätze zu besetzen oder die Ausbildung erfolgreich zu beenden, müssen häufig Sprach- oder Lernschwierigkeiten und organisatorische Herausforderungen bewältigt werden. In solchen Fällen hilft die Agentur für Arbeit Unternehmen, Ausbildungsplatzbewerbern und Auszubildenden mit dem neuen Instrument Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) noch umfangreicher als bisher.
Die Assistierte Ausbildung (AsA) unterstützt Betriebe in der Vorbereitung und bei der Umsetzung der betrieblichen Berufsausbildung oder der Einstiegsqualifikation von Jugendlichen mit Förderbedarf oder Ausbildungshemmnissen.
Wer ist zuständig?
Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. Integrationsfachkraft des Jobcenters. Betriebe, die an der Assistierten Ausbildung teilnehmen möchten, können ihr Interesse entweder dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden.
Aufgaben der Handwerkskammer
Die Handwerkskammer ist zuständige Stelle für die betriebliche Ausbildung und steht Ihnen für alle Fragen vor und während der Ausbildung gern zur Verfügung. Der Ausbildungsbegleiter der Assistierten Ausbildung stimmt sich mit dem Ausbildungsberater der Kammer ab.
Alle Informationen zur Assistierten Ausbildung finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Ausbildungsberater (Inklusion)
Telefon 03375 2525-67
Telefax 03375 2525-62
Verbundausbildung
Um die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu erhöhen und somit ein leistungsfähigeres Ausbildungssystem zu gewährleisten, werden Maßnahmen durch das Land Brandenburg gefördert, die dazu dienen:
- die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zustärken
- die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu
verbessern
Förderelement Allgemeine Verbundausbildung
Darüber kann ein Betrieb, der einzelne Teile der
betrieblichen Ausbildung nicht selbst vermitteln
kann, einen Verbund mit einem anderen Betrieb
oder einer Ausbildungsstätte bilden.
Modul Zusatzqualifikationen / Schlüsselkompetenzen,
Prüfungsvorbereitung
- Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, insbesondere zu interkulturellen Schwerpunkten, Spracherwerb und zu mehr Toleranz
- Durchführung von fachspezifischen Lehrgängen zu Prüfungsvorbereitung
Umfang und Höhe der Förderung
Modul Verbundausbildung
32,67 € /Tag /Lehrling
Modul Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen
38,61 € /Tag /Lehrling
Modul fachspezifische Prüfungsvorbereitung
31,14 € /Tag /Lehrling
Investition in Ihre Zukunft
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.
Ansprechpartner:
Berufsbildungs- und Technologiezentrum
Telefon 0355 59015-15
Telefax 0355 7835-314
Begabtenförderung
Wer kann sich für die Förderung bewerben?
- wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und
- die Berufsabschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder
- bei überregionalen beruflichen Leistungswettbewerben die Plätze 1 – 3 belegt hat oder
- eine besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann und
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist (durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen)
- Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht!
Wo können Sie sich bewerben?
Ansprechpartner in allen Fragen der „Begabtenförderung“ ist die zuständige Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist bzw. war.
Wie wird gefördert?
Als Stipendiatin/Stipendiat können Sie innerhalb von drei Jahren Zuschüsse von derzeit insgesamt 8.700 Euro für Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Was wird gefördert?
- die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen,
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.
Hinweis: Bereits begonnene Weiterbildungen können unter besonderen Voraussetzungen bezuschusst werden!
Wer zahlt?
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. In seinem Auftrag führen die Kammern und zuständigen Stellen das Förderprogramm durch.
Ansprechpartner:
Beraterin Kundenzentrum
Telefon 0355 7835-444
Telefax 0355 7835-280
Dranbleiben! - Mit VerA schaffst du die Ausbildung
Wofür steht eigentlich die Abkürzung VerA?
"VerA" steht für "Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung Jugendlicher in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter". VerA will verhindern, dass Jugendliche eine begonnene Ausbildung abbrechen.
An wen richtet sich VerA?
VerA hilft dir bei Problemen während der Ausbildung, zum Beispiel, wenn:
- du mit dem Stoff in der Berufsschule überfordert bist,
- du Angst hast, die Prüfungen nicht zu schaffen
- deine Deutschkenntnisse nicht ausreichen
- du Probleme in der Familie oder mit deinem Freund oder deiner Freundin hast,
- du Streit mit deinem Chef oder Ausbilder hast,
- du unzufrieden mit deiner Berufswahl bist.
Wie hilft VerA?
VerA organisiert für dich eine Ausbildungsbegleiterin oder einen Ausbildungsbegleiter, der oder die dich so lange begleitet, wie du Hilfe brauchst. Ausbildungsbegleiter sind Männer und Frauen im Ruhestand, die jahrzehntelange Lebens- und Berufserfahrung mitbringen. Du hast Probleme in der Ausbildung und möchtest einen SES-Ausbildungsbegleitenden anfordern?
Ansprechpartner:
Ausbildungsberater (Inklusion)
Telefon 03375 2525-67
Telefax 03375 2525-62