EU-Kommission genehmigt höhere Vergütungssätze für Photovoltaik-Dachanlagen
Alle Photovoltaik-Dachanlagen, die ab 30. Juli in Betrieb genommen worden sind, werden die im EEG 2023 verabschiedete höhere Solarförderung nach der Entscheidung aus Brüssel erhalten. Darüber informiert die Fachzeitschrift pv magazine.
Zudem genehmigte die EU-Kommission final die höheren Ausschreibungsvolumen für die noch ausstehenden Ausschreibungen für Freiflächen- und Dachanlagen in diesem Jahr sowie den Übergang zur gleitenden Marktprämie bei den Innovationsausschreibungen.
In der EEG-Novelle ist vorgesehen, den anzulegenden Wert für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 8,60 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt auf 7,50 Cent je Kilowattstunde und bis 750 Kilowatt auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Zugleich wird es einen Zuschuss für Volleinspeiser geben. Er wird für Photovoltaik-Anlagen bis 300 Kilowatt gezahlt und liegt zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro Kilowattstunde. Es ist dabei auch möglich, zwei separate Photovoltaik-Anlagen auf einem Dach zu betreiben – eine für die Volleinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. Sie müssen allerdings über jeweils eigene Messeinrichtungen zur Abrechnung verfügen.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission dem pv magazindie höheren Volumina für die noch ausstehenden Ausschreibungen für Freiflächenanlagen im November und Dachanlagen im Dezember bestätigt. Diese waren zuvor von Brüssel nur unter Vorbehalt gewährt worden. Sie wollte vor der dritten Ausschreibungsrunde die Wettbewerbssituation prüfen.
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Seit Januar dieses Jahres haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union darauf geeinigt, die Richtlinien zur Beihilfe flexibel und zweckmäßig den übergeordneten Zielen aus der europäischen Green Deal in Einklang zu bringen. So können Mitgliedstaaten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern, solange keine „übermäßige“ Marktverzerrung vorliegt. Ziel sei es, dass die Staaten ihren Bürgen die Wende zu geringstmöglichen Kosten ermöglichen können.
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