Portalkran
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Erwerb der Bedienberechtigung für Portalkräne

Unsachgemäße Bedienung von Kranen und fehlende Fachkenntnis können erhebliche Personen- und Sachschäden verursachen. Daher hat nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen.



  





Teilnahmevoraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen, um einen Kranführerschein zu machen, sind ein Mindestalter von 18 Jahren, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen) und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

 



Wann findet die Weiterbildung "Portalkranschein" statt?

Termin(e) Kranschein | Anmeldung

Wir koordinieren zur Zeit weitere Termine. Bekunden Sie ihr Interesse und wir melden uns sobald diese feststehen.

 



Was sind die Inhalte der Weiterbildung "Bedienberechtigung für Portalkräne" ?

Die Teilnehmer erhalten in der Kranschulung das erforderliche Wissen, um die Anforderungen der Berufsgenossenschaft zu erfüllen und das Erlernte in der täglichen Praxis umsetzen zu können.

Aufgrund des Anspruches an hohe Lehrgangsqualität sind max. 6 Teilneherm je Schulung möglich. Helm, Handschuhe und Arbeitsschutz Schuhe sind mitzubringen.



Wie lange dauert und was kostet der Portalkranschein?

Die Gesamtkosten für Weiterbildung belaufen sich auf 775,- Euro. Der Lehrgang dauert 24 Unterrichtsstunden.



Wo findet das Intensivseminar statt?

  • In der Handwerkskammer Cottbus, Altmarkt 17, 03046 Cottbus (1 Tag Theorie)
  • auf einen Schulungsgelände in Cottbus (2 Tage Praxis)


 



Scharf Ina HWK Cottbus

Ina Scharf

Beraterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-262

Telefax 0355 7835-315

scharf--at--hwk-cottbus.de

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Doreen Kuba

Berater

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