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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

Die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31. Dezember verlängert. Auch Leiharbeitnehmer haben weiterhin Zugang zum Kurzarbeitergeld.



Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

  • mindestens 10 Prozent Ihrer Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Ihre Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben (bis auf bestimmte Ausnahmen).


Höhe des Kurzarbeitergeldes

  • Ihre Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).
  • Für die Zeit bis 30. Juni 2022 galt:
  • Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.


 Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld hat die Agentur für Arbeit auf einer Internetseite zusammengestellt.

 Hier geht es zur Seite.