Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
Die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31. Dezember verlängert. Auch Leiharbeitnehmer haben weiterhin Zugang zum Kurzarbeitergeld.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
- mindestens 10 Prozent Ihrer Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Ihre Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben (bis auf bestimmte Ausnahmen).
Höhe des Kurzarbeitergeldes
- Ihre Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).
- Für die Zeit bis 30. Juni 2022 galt:
- Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.
Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld hat die Agentur für Arbeit auf einer Internetseite zusammengestellt.