
Erhöhung der Mautsätze der Bundesfernstraßenmaut
Die angekündigte Anhebung der Mautsätze für die bisher schon in die Bundesfernstraßenmaut eingezogenenm Fahrzeuggruppen (mit mindestens 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) auf Autobahnen und Bundesstraßen ist durch Be-schluss von Bundestag und Bundesrat mittlerweile umgesetzt.
So steigt die Gesamtmaut z.B. für ein Fahrzeug mit Euro VI im Bereich 7,5 bis unter 12 Tonnen von 0,079 Euro auf 0,098 Euro pro km. Für ein Fahrzeug mit Euro IV im Bereich 7,5 bis unter 12 Tonnen steigt die Gesamtmaut von 0,101 Euro auf 0,142 Euro pro km.
Eine durch das Wegekostengutachten erforderliche Senkung der Mautsatz-Anteile für Infrastrukturnutzung (für bestimmte Gewichtsklassen) wird dabei durch die zusätzliche Einführung „externer Kosten“ und die damit steigenden Sätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung überkompensiert. Die Steigerungen betreffen vor allem Fahrzeuge mit älteren Euro-Normen stärker.
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