Neues Merkblatt von der SBBEntsorgung von Deckenplatten mit künstlichen Mineralfasern (KMF-Deckenplatten)
Häufig fallen beim Umbau und Rückbau von insbesondere gewerblich genutzten Gebäuden oder Bürobauten KMF-Deckenplatten an. Im Herstellungszeitraum von ca. 1960 bis zum Jahre 2000 wurden bei der Produktion von KMFDeckenplatten künstliche Mineralfasern mit gefahrenrelevanten Eigenschaften eingesetzt (HP7 - karzinogen). Die betreffenden Abfälle sind als gefährliche Abfälle einzustufen (Abfallschlüssel: 170603*).
Die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH ist die Zentrale Stelle für die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Brandenburg und Berlin. Als Unternehmen in 'public private partnership' nimmt die SBB die Steuerung der Entsorgung gefährlicher Abfälle wahr. Sie hat das Merkblatt für KMF-Deckenplatten neu erstellt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Entsorgung auf Deponien der Klasse I und II haben sich Änderungen ergeben, die künftig zu beachten sind.
Hinweis SBB
Bestehende Entsorgungsnachweise und Landesbescheide der SBB bleiben von den Änderungen unberührt. Bei der Neuerstellung von Entsorgungsnachweisen sind die Regelungen des Merkblattes zu beachten.
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
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