Energieeffizienz
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Energiekennzeichnung: Unverhältnismäßig für das Handwerk?

Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der Energiekennzeichnung. Der ZDH warnt vor Unverhältnismäßigkeiten für Handwerksbetriebe.

Ist ein Elektrogerät mit der Kennzeichnung "A" schon das effizienteste und hat den geringsten Energieverbrauch? Was ist mit den Kennzeichen "A+" und "A++"? Und da gibt es ja auch noch "A+++". Aus Sicht der Europäischen Kommission haben es Verbraucher mit der aktuellen Energieverbrauchskennzeichnung nicht mehr leicht, die besten Produkte zu erkennen. "Sie sind unter Umständen überzeugt, dass sie mit dem Kauf eines Produkts der Klasse A+ eines der effizientesten auf dem Markt erwerben, während es sich in Wirklichkeit um eines der am wenigsten effizienten handelt", so die Kommission. Deswegen sieht sie in ihrem Vorschlag für die Überarbeitung der Energiekennzeichnungsrichtlinie eine neue einheitliche "A-G"-Skala für das Energieetikett vor.

Die neue Skala soll für mehr Transparenz sorgen und die Verbraucher so motivieren, die effizientesten Geräte zu kaufen. Das wiederum soll den Energieverbrauch und die -kosten senken. Grundsätzlich ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ebenfalls der Meinung, dass Anpassungen der geltenden Energiekennzeichnungsregeln erforderlich sind. Allerdings sieht der Verband auch einige Punkte in dem Vorschlag der EU-Kommission kritisch. Diese sieht nämlich vor die Händler bei der Auszeichnung der Produkte mit den neuen Etiketten in die Pflicht zu nehmen. Wenn ihnen noch keine neuen Etiketten zur Verfügung stehen, sollen sie sich diese entweder beim Lieferanten besorgen oder selbst herunterladen und ausdrucken (aus einer Datenbank oder der Website des Lieferanten).

Das betrifft vor allem Fälle, in denen ein Produkt vor dem Inkrafttreten der neuen Skalierung in den Verkehr gebracht und nicht während der geplanten Übergangsfrist (vorgesehen ist eine Frist von sechs Monaten) verkauft wurde. Diese Händlerpflicht sei nicht akzeptabel, urteilt der ZDH. "Sie stellt eine unverhältnismäßige Verlagerung der Verantwortung vom Hersteller auf den Händler dar." Dabei gehe es um Verwaltungslasten, die mit der Informationsbeschaffung verbunden seien und um mögliche Kosten – vor allem aber um juristische Risiken. Der Handwerker trage in diesen Fällen die Gewähr für die Richtigkeit des Labels. "Der ZDH widerspricht deswegen der Einschätzung der Europäischen Kommission, das vorgeschlagene Verfahren sei eine klare und verhältnismäßige Aufteilung der Pflichten", stellt der Handwerksverband klar. Er fordert, grundsätzlich den Hersteller in die Verantwortung zu nehmen.

Änderungsbedarf sieht der ZDH auch im Bereich der Fristen. In ihrem Vorschlag sieht die Kommission vor, den Händlern sieben Tage Zeit zu geben, um alle Etiketten auszutauschen, sobald sie ihre Gültigkeit verloren haben. "Wenn ein Etikett mit einer neuen Skala versehen wird, ersetzen die Händler innerhalb einer Woche nach dem dafür im jeweiligen deligierten Rechtsakt vorgesehenen Datum die auf den ausgestellten Produkten vorhandenen Etiketten", heißt es im Kommissionsvorschlag. Der Energieministerrat empfiehlt eine Frist von zehn Tagen. "Die kurze Frist benachteiligt Unternehmen mit breitem Sortiment und/oder geringen personellen Kapazitäten", erklärt der ZDH. Er fordert eine Frist von mindestens einem Monat.

Quelle: Lars Otten, www.handwerksblatt.de