Energie und Umwelt
Förderprogramme
Wir bieten Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme im Energie- und Umweltbereich und unterstützen Sie bei der Suche / Beantragung nach einem geeigneten Förderprogramm für Ihr Vorhaben. Sie erfahren von der Umweltberatung Details zu Förderhöhe, Antragstellung, Verwendungszweck und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen.
Förderprogramme Bundesebene:
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Pumpen, Motoren, Druckluftanlagen,
- Förderung bis zu 30% (KMU bis 40%), inkl. Planung, Installation
- > 2.000€ Nettoinvestitionskosten
- Max. 200.000€
- technische Mindestanforderungen
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Luft/Geothermie-Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseanlagen
- Förderung bis zu 45% (KMU bis 55%)
- inkl. Nebenkosten
- verwendete Energie > 50% Prozesswärme
- technische Mindestanforderungen
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
- Förderung bis zu 30% (KMU bis 40%)
Modul 4:Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozesse
- technologieoffen
- Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien
- u.a. Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
- Förderung 500€/eingesparter Tonne CO2 (bei KMU 900€/t), max. 30% (KMU 40%) der effizienzbezogenen Kosten
- Energieberater muss Einsparkonzept erstellen, ist der BAFA mit einzureichen
Modul 5: Transformationskonzepte
- für Erstellung und Zertifizierung CO2 Bilanz
- Energieberaterkosten,…
Förderwettbewerb
- Ermittlung der Energieverbrauchswerte von Gebäuden / Betriebsabläufen
- Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten der wirtschaftlichen Energieeinsparung
- Höhe der Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars max. 6.000 Euro bei Energiekosten > 10.000 Euro (netto), sowie max. 1.200 Euro bei Energiekosten < 10.000 Euro (netto)
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
- Erstellung des energetisches Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude
- Höhe der Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, max. jedoch 8.000 Euro, abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro. - De-minimis Beihilfen
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
- Contracting- Modell mit vertraglicher Einspargarantie, Optimierung der Gebäudetechnik / Gebäudehülle / Produktionsprozess…
- Höhe der Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars max. 7.000 Euro bei Energiekosten < 300.000 Euro (netto), sowie max. 10.000 Euro bei Energiekosten > 300.000 Euro (netto)
BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
KFW - Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen
- Kauf und Installation von Ladestationen die nicht öffentlich zugänglich sind
- Förderhöhe: bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- Antragsberechtigt: für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Nutzfahrzeug-Förderung geht in zweite Runde
- Förderung der Anschaffung von neuen alternativen, klimaschonenden Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
- Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
- Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Bis zum Jahr 2024 stellt das BMDV insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMDV zur Förderung der Elektromobilität, wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.
Nähere Details der Förderung regeln der Richtlinientext sowie der zweite Förderaufruf und der Sonderaufruf vom 15.06.2022, abrufbar auf der Website der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie auf www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de.
Die Antragsstellung wird für beide Aufrufe ab dem 29.06.2022 möglich sein. Zusätzlich besteht bei diesen Förderaufrufen die Möglichkeit, Wasserstofftankinfrastruktur zu beantragen.
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284