Neue Verordnung soll ab 3. Juli 2021 geltenEinwegkunststoffgetränkebecher bald nur noch mit Kennzeichnung
Einwegkunststoffgetränkebecher müssen ab dem 3. Juli 2021 gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung soll die Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.
Geregelt ist das in der Verordnung EWKKennzV, die mittlerweile im Bundestag beraten wurde. Sie bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates. Der wird sich mit der Verordnung voraussichtlich am 7. Mai 2021 befassen, sodass die Verordnung am 3. Juli 2021 in Kraft treten kann.
Was bedeutet das?
Die Kennzeichnung muss ab dem 3. Juli 2021 bereits auf dem Getränkebecher vorhanden sein, bevor dieser in Verkehr gebracht wird. Für Handwerksbetriebe bedeutet das, dass beim Einkauf der Becher ab diesem Zeitpunkt darauf geachtet werden muss, dass eine Kennzeichnung auf dem Becher vorhanden ist.
Bis zum 3. Juli 2022 kann die Kennzeichnung als Aufkleber, ab dem 4. Juli 2022 muss diese in gedruckter Form auf dem Becher existieren. Wenn Getränkebecher ohne Kennzeichnung vor dem 3. Juli 2021 er-worben wurden, können diese aufgebraucht werden.
Hier finden Sie Vektorgraphiken für die Kennzeichnung der Produkte, die die Europäische Kommission veröffentlicht hat. Nutzen Sie den Google-Übersetzer, um auf der Seite zu navigieren.
Weitere Informationen zur EWKKennzV können Sie auch auf einer vom Bundesumweltministerium eingerichteten FAQ-Liste einsehen:
www.bmu.de/faqs/einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung/
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