Konjunktur Frühjahr 2018, Baustelle von oben
HWK Cottbus

Serie (8): Ihr Ausbildungsberater informiertEinsatzmöglichkeiten von minderjährigen Lehrlingen auf Baustellen

Was gilt es bei dem Einsatz von minderjährigen Lehrlingen auf Baustellen zu beachten? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.



Arbeitszeit

  • Täglich maximal 8 Stunden
  • Bei kürzerer Arbeitszeit z.B. am Freitag, auch 8,5 Stunden an den anderen Wochentagen möglich, aber nicht mehr als 40 Stunden pro Woche
  • mindestens 12 Stunden zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn
  • Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden
  • Soweit auf betriebliche Veranlassung hin gelten An- und Abreisezeiten als Arbeitszeit. Nur bei Sammelstellen ist Weg bis dahin keine Arbeitszeit.


Schichtzeit

(=die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen)                   

  • Auf Bau- und Montagestellen max. 11 Stunden inkl. aller Pausen


Ausnahmen zur regulären Beschäftigungszeit

Ausnahme 1: In mehrschichtigen Betrieben dürfen Jugendliche über 16 Jahre ab 5:30 Uhr oder bis 23.30 Uhr beschäftigt werden. Aber: vorherige Anzeige an Aufsichtsbehörde erforderlich!

Ausnahme 2: Jugendliche dürfen in Betrieben, in denen die Beschäftigten in außergewöhnlichem Grade der Einwirkung von Hitze ausgesetzt sind, in der warmen Jahreszeit ab 5 Uhr beschäftigt werden. Gilt wohl auch für Baustellen bei starker Sonneneinstrahlung. Warme Jahreszeit: In der Regel. Mai – September. Zu beachten aber: Möglichkeit der Gesundheitskontrolle auf Wunsch des Jugendlichen, deren Kosten der Ausbilder zu tragen hat.



Pausenzeiten

  • Mindestdauer von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von zwischen vier und sechs Stunden bzw. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
  • Die Pausenzeit darf auf mehrere kleinere Pausen von mindestens 15 Minuten Dauer aufgeteilt werden
  • Pausen sind frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit zu nehmen
  • Nach 4 ½ Stunden ununterbrochener Arbeit muss der Jugendliche eine Pause machen
  • Pausen müssen in der Regel im Voraus feststehen
  • Die Höchstdauer der Pausen wird durch die Schichtzeiten begrenzt (vollständiges Ausschöpfen der Schichtzeiten durch lange Pausen aber nur aus besonderen Gründen, da Einschränkung der Freizeitgestaltung des Jugendlichen)


 Hilfe und Unterstützung erhalten Sie von den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer Cottbus: 



Sandra Stein

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-173

Telefax 0355 7835-285

stein--at--hwk-cottbus.de



Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



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