Einmalzahlung: Beantragung der Soforthilfe Dezember 2022
Betriebe mit einem Jahresgasverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh, die die registrierende Lastgangmessung nutzen, müssen ihrem Lieferanten bis Ende Dezember 2022 eine Mitteilung in Textform zukommen lassen, dass sie die Voraussetzungen zur Einmalentlastung im Dezember 2022 nach dem EWSG erfüllen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat dazu einen Fragen/Antwortkatalog zusammengestellt.
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