Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 gültig / Strafen drohen Das sollten Sie beim Datenschutz unbedingt beachten!
Viele Unternehmen schützen ihre Daten vor unberechtigten Zugriffen nicht ausreichend! Systemausfälle und daraus resultierende Datenverluste können jedes Unternehmen treffen. Auch der Diebstahl von Daten und Datenträgern nimmt aufgrund der Digitalisierung zu und es wird immer einfacher, an sensible Daten der Handwerksbetriebe zu kommen.
Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, gleichzeitig tritt auf nationaler Ebene die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft, dass nicht nur den Datenschutz in den Betrieben sondern auch Sanktionsmöglichkeiten in empfindlicher Höhe regelt. Insbesondere das Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeit personenbezogener Daten, die Umsetzung von Löschprozessen und der Umgang mit (externen) Datenschutzbeauftragten stellen Unternehmen aktuell vor große Herausforderungen und erzeugen eine entsprechende Unsicherheit mit Blick auf das kommende Jahr.
Termin
Schulung & Workshop zu neuen Datenschutz Anforderungen
3. April 2018, 9 bis 16 Uhr, Meistersaal der Handwerkskammer, Altmarkt 17, 03046 Cottbus