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Stadtverordnete votieren gegen PrüfauftragCottbuser Parlament lehnt Verpackungssteuer ab

In Cottbus wird es vorerst keine Verpackungssteuer geben. Die Stadtverordneten haben einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung für die Einführung einer solchen Steuer abgelehnt. Die Handwerkskammer Cottbus hatte im Vorfeld ihr "Nein" zu diesem Vorhaben öffentlich bekräftigt und es klar abgelehnt.

So eine Steuer würde die Betriebe unverhältnismäßig belasten. Die Wirkung wäre zudem überschaubar. Schon heute sind die finanziellen Belastungen für kleine und mittlere Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien extrem hoch. Die Preise für Rohstoffe, Energie und Transport setzen den Unternehmen zu. Hinzu kommen Steuern und steigende Abgaben, die den Ertrag schmälern. 



Alternative Lösungsansätze statt Steuerbelastung

Statt einer kommunalen Verpackungssteuer gibt es andere, sinnvollere Maßnahmen, die das Verpackungsmüllproblem wirksamer angehen, ohne das Handwerk unnötig zu belasten:

1. Förderung von Mehrwegsystemen durch finanzielle Anreize, statt durch Zwangsmaßnahmen. Subventionen und Förderprogramme für Mehrwegsysteme haben in Städten wie Marburg nachweislich eine stärkere Wirkung gezeigt als eine Steuer.

2. Bildung und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Nutzung von Mehrweglösungen, anstatt sie durch Strafsteuern zu belasten.

3. Einheitliche, bundesweite Lösungen statt kommunaler Insellösungen, die zu zusätzlicher Bürokratie führen.

4. Erweiterung der Kreislaufwirtschaft durch optimierte Entsorgungs- und Recyclingsysteme, statt selektiver Steuererhebungen.

 

Das südbrandenburgische Handwerk versteht und unterstützt das Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren. Doch die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ist nicht der richtige Weg. Sie führt zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand für Handwerksbetriebe, schafft Wettbewerbsverzerrungen und hat sich in der Praxis als ineffektiv erwiesen.

Hintergrund

Vorreiter für die kommunale Verpackungssteuer ist die Stadt Tübingen. Seit dem 1. Januar 2022 verlangt die Universitätsstadt von ihren Unternehmen die Steuer. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit veröffentlichtem Beschluss vom 22. Januar 2025 deren Rechtmäßigkeit.

Seitdem prüfen Städte und Kommunen in Deutschland die Einführung einer eigenen Verpackungssteuer, häufig orientiert am „Tübinger Modell“. Dieses sieht eine Abgabe von 50 Cent pro Einwegverpackung oder Einweggeschirr sowie 20 Cent pro Einwegbesteck vor.

Als Folge könnte ein Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Steuerregelungen entstehen, der Betriebe vor enorme neue bürokratische Hürden stellt und wirtschaftliches Handeln erschwert. Besonders für Handwerksbäcker und Fleischereien mit mehreren Standorten würde dies zusätzlichen Aufwand in ohnehin herausfordernden Zeiten bedeuten.



Ansprechpartner

Michel Havasi

Pressearbeit

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