Was kommt im Detail? Entscheidend ist, was das Land Brandenburg beschließtCorona: Scharfer Lockdown über Ostern
Bund und Länder greifen im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu schärferen Mitteln: In der kommenden Woche soll das öffentliche Leben in Deutschland für fünf Tage weitgehend heruntergefahren werden.
Vom 1. bis einschließlich 5. April, also von Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen.
Der seit mehr als drei Monaten geltende harte Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird insgesamt um drei Wochen bis zum 18. April verlängert. Am 12. April soll darüber beraten werden, wie es danach weitergeht.
Unter anderem heißt es in den Beschlüssen:
Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden. Demnach dürften zumindest Friseurbetriebe geöffnet bleiben und - nach aktueller Verordnung des Landes Brandenburg - auch Kosmetikunternehmen. Die Handwerkskammer Cottbus wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das so bleibt.
Dem Einzelhandel stehen weiter harte Woche bevor. Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.