Neue Richtlinie in Kraft getretenCorona: Externe Prüfungsvorbereitung wird gefördert
500 Millionen Euro stellt die Bundesregierung in diesem Jahr bereit, um Ausbildungsplätze zu sichern. In der Zweiten Förderrichtlinie, die nun veröffentlicht ist, wurden Verbesserungen bei der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung und eine neue Förderung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen eingeführt.
Gegenstand dieser Förderung sind :
- die pandemiebedingte Auftrags- und Verbundausbildung (die Voraussetzungen wurden vereinfacht und erweitert) und
- Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungslehrgängen.
Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Maße von der Pandemie betroffen sind, können einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungs-Lehrgänge ihrer Azubis erhalten.
Für den Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge (auch digitale Angebote) für Auszubildende des Ausbildungsbetriebes gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Gefördert wird die Zurverfügungstellung von Teilnahmemöglichkeiten an externen Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Azubis, die im Laufe des Jahres 2021 voraussichtlich ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen werden, durch den Stammausbildungsbetrieb.
- Antragsberechtigt ist nur der Ausbildungsbetrieb, der in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen ist.
- Die Zuschusshöhe wird von easy-online automatisch errechnet. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des dem Ausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal jedoch 500 Euro pro teilnehmende(n) Auszubildende(n).
- Der Zuschuss wird für jede(n) Auszubildende(n) im Jahr 2021 nur einmal gezahlt.
- Die Förderung ist abhängig von der regelmäßigen Teilnahme der/des Auszubildenden an der Prüfungsvorbereitung.
- Die Teilnahme am Prüfungsvorbereitungskurs muss der/dem Auszubildenden ohne Eigenbeteiligung am Entgelt durch den Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
- Der Ausbildungsbetrieb kann, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, für die Dauer des Prüfungsvorbereitungslehrganges auch einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (zur Vermeidung von Kurzarbeit) beantragen.
Die Förderungen im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.
Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Weitere Förderung
Die Fördervoraussetzungen wurden flexibilisiert, die Förderbeträge laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht und die Förderung wurde einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht.
So ist nun auch die Förderung des Auszubildende zeitweise abgebenden Stammausbildungsbetriebes möglich:
- Zur Unterstützung einer oder mehrerer aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt.
- Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden oder – unabhängig von der Größe - der aufnehmende Betrieb oder ein Bildungsträger bspw. eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte.
- Die Mindestdauer der förderfähigen Auftrags- und Verbundausbildung beträgt nur noch vier Wochen.
- Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.
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