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Kosmetiker öffnen / Terminshopping im EinzelhandelCorona: Das gilt in Brandenburg ab dem 8. März 2021

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Es erfolgen aber zugleich erste Öffnungsschritte. Kosmetiker dürfen wieder arbeiten, Einzelhändler dürfen Kunden mit Terminvergabe empfangen. Die notwendige neue Verordnung tritt am Montag, 8. März 2021, in Kraft und gilt bis zum 28. März 2021 (siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).



Die wichtigsten Punkte sind:

  • Private Zusammenkünfte sind mit dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 werden dabei nicht mitgezählt.


  • Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetik-, Tattoo- und Sonnenstudios können unter Auflagen öffnen. Sofern keine Maske getragen werden kann, müssen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen bestätigten negativen COVID-19 Schnelltest vorweisen oder vor Ort einen Selbsttest machen.


  • Der bisher von der Schließungsanordnung betroffene Einzelhandel kann für Termin-Shopping-Angebote („Click & Meet") öffnen. Dies wird jedoch auf eine Kundin / einen Kunden bzw. einen Hausstand pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Notwendig: Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung.


  • Schule: Für die Klassen 1 bis 6 in der Primarstufe begann der Unterricht bereits am 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Ab dem 15. März 2021 erfolgt der Unterricht dann auch an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, den Oberstufenzentren, den Schulen des Zweiten Bildungswegs sowie an den Förderschulen „Lernen", „Körperliche und motorische Entwicklung", „Sehen" und „Hören" im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.


  • Baumärkte können öffnen. Für Gartenmärkte und Floristikbetriebe entfällt die 50-Prozent-Regel zur Außenverkaufsfläche. Dies ist insbesondere für kleinere Blumenläden wichtig. 


  • Auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen erlaubt. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren ist gemeinsamer Sport in einer Gruppe bis zu 20 Personen (zuzüglich Aufsichtspersonal) gestattet.Museen, Gedenkstätten, Galerien, Planetarien, öffentliche Bibliotheken können unter Auflagen (z.B. vorherige Terminvergabe) öffnen.


  • Notbremse: Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz für mindestens drei Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 200 werden wieder schärfere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen festgesetzt.


Statements

Innenminister Michael Stübgen: "Unsere Aufmerksamkeit gilt weiterhin auch unserem Nachbarn. Sollte Polen zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden, sind die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um weiterhin einen reibungslosen beruflichen und familiären Austausch zu gewährleisten. Ein funktionierender Grenzverkehr ist wichtig für viele Menschen beiderseits der Oder. Eine allgemeine Testpflicht bei Einreise würde erst bei einer Einstufung Polens zum Virusvariantengebiet greifen. Dafür trifft das Testkonzept des Innenministeriums Vorkehrungen. Wir haben sechs geeignete Standorte für Teststationen an der Grenze erkundet. Alle notwendigen logistischen Aspekte klären wir in engem Austausch mit Bundespolizei, DRK und THW. Welche der erkundeten geeigneten Standorte gebraucht werden, wird Lageabhängig entschieden. Wenn wir gebraucht werden, sind wir vorbereitet, um schnell zu handeln."

 Corona-Lage in Brandenburg vom 5. März 2021

Die Zahl der Neuinfektionen ist in den vergangenen Wochen deutlich gesunken. Heute liegt die landesweite 7-Tages-Inzidenz bei 62,8. Vor vier Wochen lag dieser Wert noch bei 97,3.

Die höchste 7-Tages-Inzidenz hat aktuell der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (121,6), die niedrigste die Stad Brandenburg an der Havel (26,3). Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.



 7. Eindämmungsverordnung vom 8.3.2021







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