Finanzministerin: Beitrag zur Sicherung dringend benötigter LiquiditätCorona: Auf Antrag Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
Das Land Brandenburg zahlt Unternehmen in der Corona-Krise ihre bereits geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zurück. Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Pandemie betroffen sind, können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung dieser Zahlung für das Jahr 2020 stellen, wie Finanzministerin Katrin Lange (SPD) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mitteilte.
"Die Sondervorauszahlungen werden damit «auf Null gestellt», gezahlte Beträge werden von den Finanzämtern in voller Höhe erstattet", erklärte sie. "Damit verschaffen wir Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflagen geraten sind, dringend benötigte Liquidität."
Die Finanzämter sind gehalten, entsprechend begründete Anträge positiv zu bescheiden. Die Regelung tritt ab sofort in Kraft und gilt für Unternehmen mit Dauerfristverlängerung. Bei diesen Unternehmen ist die Gewährung der Dauerfristverlängerung von der Leistung einer Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr abhängig und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet.
Die Maßnahme dient der Entlastung der Wirtschaft vor dem Hintergrund der massiven Auswirkungen der Corona-Krise auf das gesamte Wirtschaftsleben.
Hinweis
Die Finanzämter in Brandenburg sind für den Publikumsverkehr geschlossen, die Erreichbarkeit über Telefon, Email und Schriftverkehr ist sichergestellt. Näheres: www.finanzamt.brandenburg.de