Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen
Durch das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 26. Mai 2022 ist auch die auf Grundlage dieser Verordnung eingeführte besondere Verpflichtung der Betriebe zu sog. "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" entfallen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der betriebliche Infektionsschutz nun keine Rolle mehr spielt. Vielmehr sind Arbeitgeber nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes weiterhin verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig zu überprüfen und gegebenenfalls an das regionale Infektionsgeschehen anzupassen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aus Anlass des Auslaufens der Corona-Arbeitsschutzverordnung seinen FAQ zum betrieblichen Infektionsschutz aktualisiert, der hier abrufbar ist: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
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